Energieberatungen von Vereinen und Verbänden werden gefördert
Pressemitteilung vom
Anträge für 2024 noch bis zum 13. Oktober möglich
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock unterstützt Vereine bei der Reduzierung ihrer Energiekosten. Gefördert werden Energieberatungen durch zertifizierte Energieberater für gemeinnützige Vereine und Verbände, die im Vereinsregister des Amtsgerichtes Rostock eingetragen und in der Stadt aktiv sind. Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten, maximal 3.000 Euro pro Verein, können übernommen werden.
Anträge können noch bis zum 13. Oktober 2024 beim Fachbereich Ehrenamt im Büro der Oberbürgermeisterin gestellt werden. Neben dem ausgefüllten Antragsformular müssen ein Angebot sowie der Qualifikationsnachweis eines Energieberaters und der Nachweis der Gemeinnützigkeit vorgelegt werden. Die Energieberatung muss zwischen dem 1. Februar und 31. Dezember 2024 durchgeführt werden. Beratung darf nur durch zertifizierte Energieberater erfolgen.
Auch in den kommenden Jahren plant die Stadtverwaltung, konkrete Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs in Vereinen zu fördern. Voraussetzung für eine solche Förderung wird dann jedoch sein, dass bereits eine Energieberatung für den Verein stattgefunden hat.