FAQ Quarantäne für Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte der Hundertwasserschule
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Was tun, wenn Quarantäne angeordnet wurde? Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Quarantäne für Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte der Hundertwasserschule auf einen Blick.
Stand: 19. September 2020, 9:40 Uhr
Warum wurde die ganze Schule geschlossen und nicht nur einzelne Klassenverbände?
Die vorübergehende Schließung der gesamten Schule wurde notwendig, nachdem klar war, dass leider alle gebildeten Kohorten der einzelnen Jahrgangsstufen vom Infektionsgeschehen erfasst sind.
Warum finden nicht alle Tests in der Schule statt?
Die Kapazitäten für schnelle mobile Tests (Abstrich-Abnahme und Labor-Untersuchungen) reichen dafür leider nicht aus.
Das mobile Testzentrum, das an der Schule Station gemacht hat, hat die Abstriche für alle direkten Kontaktpersonen sowie für alle Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen vorgenommen.
Dank der schnellen Hilfe der Universitätsmedizin Rostock können alle anderen Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte der Hundertwasser-Gesamtschule innerhalb von zwei Tagen getestet werden, um so schnell wie möglich ein reales Bild des Infektionsgeschehens an der Schule zu haben.
Warum wurde die Quarantäne angeordnet?
Die Quarantäne ist leider sehr, sehr wichtig. Sie dient dem Schutz der Schülerinnen, Schüler und Beschäftigten, aber auch dem Schutz aller anderen Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und soll die Verbreitung der Erkrankung COVID-19 eindämmen.
Welche Regeln gelten während der Quarantäne?
Es ist sehr wichtig, dass die Quarantäne- und Hygieneregeln genau eingehalten werden – auch wenn keine Beschwerden vorliegen. Kontakte zu anderen Personen sollten so weit wie möglich vermieden werden.
Bitte beachten Sie genauestens alle Anordnungen und Hinweise in der Allgemeinverfügung:
Wie sollen wir uns als Familie nun verhalten?
In einem Haushalt sollen Sie nach Möglichkeit eine zeitliche und räumliche Trennung von den anderen Haushaltsmitgliedern einhalten. Eine zeitliche Trennung kann z.B. dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander eingenommen werden. Eine räumliche Trennung kann z.B. dadurch erfolgen, dass Sie sich in einem anderen Raum als die anderen Haushaltsmitglieder aufhalten.
Informationen dazu gibt es auch im Internet, sehr ausführlich beim Robert Koch-Institut (auch in 14 weiteren Sprachen) unter
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Inhalt.html
Gibt es Verdienstausfall bei Quarantäne?
Erwerbstätige Eltern und Pflegeeltern, die ihre Kinder wegen Schul- und Kita-Schließung betreuen müssen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, können eine nach § 56 Infektionsschutzgesetz Entschädigung erhalten.
Informationen und Antrag gibt es beim Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V unter
https://www.lagus.mv-regierung.de/Soziales/Soziales_Entschaedigungsrecht/Infektionsschutzgesetz/
Wird die Einhaltung der Quarantäne kontrolliert?
Das Gesundheitsamt wird sich montags bis freitags bei Ihnen telefonisch melden und den Gesundheitszustand erfragen. Auch Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst sind möglich.
Ich fühle mich krank. Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Achten Sie auf folgende Symptome: Fieber, Husten, Allgemeine Abgeschlagenheit/Müdigkeit, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, Veränderung des Geruchs- und Geschmackssinns
Teilen Sie Symptome bitte umgehend telefonisch dem Kinder- oder Hausarzt mit! Falls die Praxis geschlossen ist (in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen), hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter Tel. 116 117 (ohne Vorwahl, kostenlos im Festnetz und per Handy) weiter.
Nur bei lebensbedrohlichen akuten Erkrankungen, Vergiftungen oder schweren Verletzungen wählen Sie bitte den Notruf Tel. 112. Beachten Sie die allgemeinen Regeln bei einem Notruf und sagen Sie, dass Sie unter Quarantäne stehen.