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Information über den Baustart zur Erneuerung von Gehwegen in Toitenwinkel in der Albert- Schweitzer-Straße Nr. 2 bis 26

Meldung vom 27.01.2022 - Wirtschaft und Verkehr

Im Auftrag der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erneuert die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (RGS) ab dem 1. Februar 2022 den Gehweg in der Albert-Schweitzer-Straße bis in Richtung Kastanienweg und baut diesen im Bereich der Zufahrt zur Obdachlosenhilfe verkehrsberuhigt aus.

Auch die Erneuerung des alten, unebenen und von Versackungen sowie anderen Stolperfallen geprägten Gehweges und deren barrierefreie Umgestaltung soll dazu beitragen, die Qualität und Verkehrssicherheit im Stadtteil Toitenwinkel weiter zu verbessern, denn diese erfolgt unter dem Aspekt der Herstellung sicherer Gehverläufe durch Hervorhebung des Sicherheitstrennstreifens. Außerdem wird im Rahmen der Erneuerung einer vorhandenen Treppenanlage im Bereich der Albert-Schweitzer-Straße 22 zum Sternplatz mit Absturzsicherung eine Blindenleiteinrichtung zur Herstellung der Barrierefreiheit mittels taktilen und kontrastreichen Noppenplattenreihen hergestellt.

Neben der Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit insektenfreundlichen LED-Lampen werden die angrenzenden öffentlichen Grünflächen aufgewertet.

Außerdem wird der bislang im Gehwegbereich befindliche Glassammelcontainer künftig auf einer gesonderten Aufstellfläche stehen.

Die Bauarbeiten werden in fünf Bauabschnitte aufgeteilt und je nach Witterung bis voraussichtlich Mitte Juli 2022 dauern. Leider ist mit abschnittsweisen Beeinträchtigungen zu rechnen, für die wir alle davon Betroffenen vielmals um Verständnis bitten möchten.

Los geht es mit den ersten vier Bauabschnitten im Bereich der Albert-Schweitzer-Straße 9 bis 26. Fußund Radverkehre werden umgeleitet und über die Straße als Behelfsweg geführt. Der sich daran anschließende letzte Bauabschnitt betrifft die Albert-Schweitzer-Straße 2 bis 8. Auch hier wird eine entsprechende Umleitung erfolgen, die ebenfalls ausgeschildert sein wird.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 496.000 € und sollen mit Mitteln der Städtebauförderung in Höhe von ca. 403.000 € gefördert werden. Den Differenzbetrag trägt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock aus eigenen Haushaltsmitteln.