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Mund-Nasen-Bedeckung ab Montag Pflicht im ÖPNV und in allen Verkaufsstellen

Meldung vom 26.04.2020 - Wirtschaft und Verkehr / Umwelt und Gesellschaft / Kultur, Freizeit, Sport

Für den Bereich des öffentlichen Personen-Nahverkehrs sowie in allen Verkaufsstellen ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ab Montag, 27. April 2020, verpflichtend vorgeschrieben. Das hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern in der Anti-Corona-Schutzverordnung und den Änderungen festgeschrieben. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit wird dringend empfohlen. 

Gemeint sind Stoffmasken zur Bedeckung von Mund und Nase, so die Landesregierung. Ersatzweise kann auch ein Schal oder ein Stofftuch getragen werden. Es geht nicht um medizinische Masken, wie sie im Krankenhaus erforderlich sind. Anerkannt ist jeder Schutz, der aufgrund seiner Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen, Aussprache zu verringern, unabhängig von seiner Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.

Von dieser Pflicht ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.