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Umfangreicher Katalog von Maßnahmen zum Schutz vor COVID-19 - Schul- und Kita-Schließungen

Pressemitteilung vom 13.03.2020

Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen (11)Der Verwaltungsstab der Hanse- und Universitätsstadt hat während seiner heutigen Sitzung umfangreiche Entscheidungen getroffen, um die Ausbreitung des Corona- oder COVID-19-Virus zu verzögern. 

„Wir alle stehen gemeinsam vor der riesigen Aufgabe, uns vor den Auswirkungen dieser neuen Krankheit so gut wie möglich zu schützen", so Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen. „Dabei geht es nicht nur um uns selbst, sondern vor allem auch um den Schutz der Menschen, die durch ihr Alter, eine Vorerkrankung oder andere Umstände nicht über ausreichend Abwehrkräfte verfügen. Unsere Stadtgesellschaft muss nun solidarisch zusammen rücken und sich um die kümmern, die Hilfe dringend benötigen. 

Wir haben in Deutschland und auch in Rostock ein erstklassiges medizinisches Versorgungssystem. Wenn es aber auch einer solch gewaltigen Krankheitswelle gewachsen sein soll, müssen wir dieser Welle unbedingt ihr hohes Tempo nehmen. 

Mit den heutigen Entscheidungen werden wir hart in den Alltag eingreifen. Das ist uns schmerzlich bewusst. Wir werden die Lage an jedem Tag neu bewerten und unsere Entscheidungen auf den Prüfstand stellen müssen. Denn es gibt für solche Situationen keine einfachen Rezepte, sondern nur Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen. Die Gesundheit aller Menschen steht für uns an allererster Stelle! Wir wollen Vorsorge walten lassen, als später irgendwann das Nachsehen zu haben. 

Ich rufe daher alle Rostockerinnen und Rostocker dazu auf, mit uns gemeinsam diesen Weg zu gehen. Mein Appell geht an die Unternehmen in unserer Stadt, an die Veranstalter, an Sport- und Freizeitvereine, dafür ihre Beiträge zu leisten. Wenn wir eine Zeitlang das öffentliche Leben weitgehend ruhen lassen, verzögern wir die Ausbreitung des Virus und haben gute Chancen, vielen Menschen Krankheit und Leid zu ersparen! 

Mein Dank gilt allen Menschen, die in den kommenden Tagen und Wochen unter ganz besonderen Belastungen stehen werden! Das sind alle Ärzte und Krankenschwestern, sämtliches medizinisches und Pflegepersonal, die Rettungsdienste, Polizisten und Feuerwehrleute, aber auch all die Menschen, die in den Verkehrs- und Versorgungsunternehmen, in den Apotheken und im Lebensmittelhandel außerordentliche Belastungen schultern müssen. Die Herausforderungen sind riesig, aber ich bin mir sicher, dass wir sie gemeinsam bewältigen werden!" 

Der Verwaltungsstab beschloss nach zahlreichen Diskussionen und umfangreichen Prüfungen einen weit reichenden Maßnahmenkatalog. 

- Sämtliche allgemein bildende Schulen, Berufliche Schulen, Kindertagesstätten, Tagespflegeeinrichtungen und Horte in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden von Montag, 16. März 2020, an bis voraussichtlich 15. April 2020 (nach den Osterferien) geschlossen. 

Zur Betreuung der Kinder und Jugendlichen sollte auf ein „Netzwerk der Möglichkeiten" im Familien- und Freundeskreis gesetzt werden, wobei Großeltern wegen des erhöhten Risikos soweit möglich auszuschließen sind. 

In den Schulen werden ergänzende pädagogische Angebote für Kinder bereitgehalten, deren Eltern Mitarbeitende von Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten, Krankenhäusern, bei den Polizeien, bei Pflegediensten, stationäre Betreuungseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen (Arztpraxen, Dialysezentren etc.) sind. 

In Kindertagesstätten und Horten betreute Kinder von Mitarbeitenden von Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten, Krankenhäusern, bei den Polizeien, bei Pflegediensten, stationäre Betreuungseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen (Arztpraxen, Dialysezentren etc.) erhalten ein außerordentliches Betreuungsangebot für ihre Kinder. Mit Trägern wird zur Absicherung eine entsprechende Regelung getroffen. 

Dazu wird eine Allgemeinverfügung erlassen, die im Internet unter www.rostock.de/pandemie nachzulesen sein wird. 

- Grundsätzlich sind Besuche in Alten- und Pflegeheimen, im Klinikum Südstadt und in der Universitätsmedizin Rostock zunächst bis 14. April 2020 untersagt. Abweichungen regeln die jeweiligen Einrichtungsleitungen. 

- Sport- und sonstige Vereine sollten ab sofort auf ihr Training und ihre Zusammenkünfte und Veranstaltungen bis auf weiteres gänzlich verzichten. 

- Hallenbad-Betreibern, sämtlichen Sport- und kulturellen Einrichtungen (Kinos, Fitnessstudios, Clubs etc.) wird die Schließung dringend empfohlen. 

- Die Stadtverwaltung wird zahlreiche Angebote und Services vorübergehend reduzieren oder ganz einstellen. Ab morgen, Sonnabend, 14. März 2020, wird kein Publikumsverkehr angeboten in folgenden Ämtern: Rechnungsprüfungsamt, Amt Zentrale Steuerung, Kämmereiamt, Finanzverwaltungsamt, Brandschutz- und Rettungsamt, Amt für Schule und Sport, Stadtbibliothek Rostock, Volkshochschule Rostock, Konservatorium, Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen, Stadtarchiv Rostock, Bauamt, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft, Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt, Amt für Verkehrsanlagen, Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege, Amt für Umweltschutz, Hafen- und Seemannsamt, Stadtforstamt Rostock, Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde sowie Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung. 

Ortsamts-Dienstleistungen werden ab Montag, 16. März 2020, nur noch im Ortsamt Stadtmitte angeboten. Die Öffnungszeiten der Ortsämter Nordwest I in Groß Klein, Nordwest II in Lütten Klein, West in Reutershagen und Ost in Toitenwinkel entfallen. 

- Das Hallenschwimmbad „Neptun" und die Städtischen Museen schließen ab 14. März 2020, auch die Tourist-Informationen stellen ab 14. März 2020 ihren Publikumsverkehr ein. 

- Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rettungsdienste werden besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen. 

- Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden Montag nach Möglichkeit von zu Hause aus arbeiten. Dienstreisen und Fortbildungen entfallen derzeit ebenso wie Beratungen und Versammlungen innerhalb der Verwaltung. 

- Hilfsangebote für Menschen in häuslicher Quarantäne wie Einkäufe und sonstige Erledigungen werden von der Stadtverwaltung koordiniert und werden zunächst vom Bürgertelefon unter Tel. 0381 381-1111 entgegen genommen. 

- Abstriche in den landesweiten Abstrichzentren (Tests auf eine vorhandene Infektion) sind nur nach vorheriger ärztlicher Verordnung möglich. Dazu sollte vorher zunächst der Hausarzt telefonisch kontaktiert werden. 

- Den kommunalen Gesellschaften in Rostock, aber auch allen anderen Firmen und Institutionen wird empfohlen, diese Regelungen, insbesondere auch zu Reiserückkehrern, zu übernehmen und soweit möglich ihren Geschäftsbetrieb anzupassen.