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Wahlbenachrichtigungen werden bis 18. Mai verschickt

Pressemitteilung vom 08.05.2024

Briefwahlunterlagen jetzt beantragen

Alle Wahlberechtigten in Rostock erhalten in diesen Tagen Post von der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle. Eine Wahlbenachrichtigung informiert über die am 9. Juni 2024 bevorstehenden Wahlen des Europäischen Parlaments und der Rostocker Bürgerschaft. Wer an diesem Tag in dem Wahlraum in Wohnortnähe wählen möchte, findet diese Adresse in dem Schreiben und braucht nichts weiter veranlassen.

Wer am Wahltag nicht im Wahlraum wählen kann oder möchte, hat gleich mehrere Alternativen. Am einfachsten ist die Briefwahl. Die Unterlagen können mit dem auf der Rückseite abgebildeten Vordruck schriftlich oder per online unter der Internetadresse www.rostock.de/briefwahl beantragt werden. Noch einfacher ist die Nutzung des auf dem Schreiben abgebildeten QR-Codes. Der darüber zu erreichende Online-Antrag muss nur noch um das Geburtsdatum und ggf. Kontaktangaben ergänzt werden. Einen Wahlschein beantragen muss aber auch, wer am 9. Juni in einem anderen Rostocker Wahlraum wählen möchte. Eine dritte Möglichkeit ist die Wahl in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle in der Industriestraße 8 in Schmarl. Dort können Wählerinnen und Wähler bereits im Zeitraum vom 27. Mai bis 7. Juni 2024 ihre Stimmen abgeben.

Wer mit Hauptwohnsitz in Rostock wohnt und bis 18. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann im der Zeit vom 20. bis 24. Mai 2024 Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis nehmen und muss Einspruch einlegen, um an den Wahlen teilzunehmen.

Die detaillierten Informationen und Fristen sind in einer Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen enthalten, die heute im Internet veröffentlicht wurde.