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Wahl zum Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Er ist als maßgebliches Gesetzgebungsgremium das wichtigste Organ des Staates. Seine Abgeordneten werden nach den Grundsätzen einer Verbindung von Mehrheits- und Verhältniswahl für vier Jahre gewählt. Wahlvorschlagsberechtigt sind Parteien und Wahlberechtigte. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wählbar ist im Allgemeinen jeder Wahlberechtigte.

Bis 1998 wurden 656, ab dem Jahr 2002 werden 598 Abgeordnete, je zur Hälfte nach Kreiswahlvorschlägen (Direktmandate) und nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) gewählt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen: Die Erststimme für einen Kreiswahlvorschlag und die Zweitstimme für eine Landesliste. Das Direktmandat erhält der Bewerber, der im Wahlkreis die einfache Mehrheit der gültigen Erststimmen auf sich vereinigt.

Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur die Parteien berücksichtigt, auf die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimmen entfallen oder die in mindestens drei Wahlkreisen ein Direktmandat erringen. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bildet zunächst den Wahlkreis 265, ab 2002 den Wahlkreis 14. Seit der Wahl zum 16. Bundestag im Jahr 2005 sind diesem Wahlkreis neben der kreisfreien Hanse- und Universitätsstadt Rostock auch Teile des Landkreises Bad Doberan, nach der Kreisgebietsreform 2011 des Landkreises Rostock, zugeordnet.
Zu den wichtigsten gesetzlichen Grundlagen gehören das Bundeswahlgesetz (BWG) und die Bundeswahlordnung (BWO) sowie das Wahlprüfungsgesetz (WPrüfG) in der jeweils gültigen Fassung.

Weitere Informationen befinden sich unter www.bundeswahlleiter.de oder sind den Veröffentlichungen der Landeswahlleiterin von Mecklenburg-Vorpommern unter www.wahlen.m-v.de zu entnehmen.