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Landtagswahl

Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern ist als gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Stätte der politischen Willensbildung. Er wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten, übt die gesetzgebende Gewalt aus und kontrolliert die Arbeit von Landesregierung und Landesverwaltung.

Der Landtag besteht aus mindestens 71 Abgeordneten, die nach einem Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl für eine Wahlperiode von fünf Jahren gewählt werden. Wahlvorschlagsberechtigt sind Parteien und Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Mecklenburg-Vorpommern ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Das Wahlgebiet ist das Land Mecklenburg-Vorpommern, das in 36 Landtagswahlkreise eingeteilt wird. Zur Hanse- und Universitätsstadt Rostock gehören vier Wahlkreise (Wahlkreis 4 – Hansestadt Rostock I, Wahlkreis 5 – Hansestadt Rostock II, Wahlkreis 6 – Hansestadt Rostock III und Wahlkreis 7 – Hansestadt Rostock IV).

Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wählt er in einem der 36 Wahlkreise die oder den Wahlkreisabgeordneten direkt. Mit der Zweitstimme wählt er eine Landesliste, über die, entsprechend dem Ergebnis, mindestens 35 erfolgreiche Bewerber in den Landtag einziehen. Berücksichtigung bei der Vergabe von Mandaten finden nur Landeslisten, auf die mindesten fünf Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimmen entfallen sind.

Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) und die Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) in der jeweils gültigen Fassung.

Weitere Informationen über die Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern sind den Veröffentlichungen der Landeswahlleiterin von Mecklenburg-Vorpommern unter www.wahlen.m-v.de zu entnehmen.