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Rechtsvortrag: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Pressemitteilung vom 15.02.2017

Nur wenige Menschen haben für den Fall, dass sie plötzlich nicht mehr in der Lage sind, sich um sich selbst zu kümmern, Vorsorge getroffen. Doch ein Unfall oder eine schwere Erkrankung kann jeden treffen. Dann ist es gut, wenn verbindlich festgehalten wurde, was der eigene Wille ist, wer über das Konto verfügen darf und notwendige Entscheidungen treffen soll.

Am 1. März 2017 erläutert Rechtsanwältin Monika Ley-Möller in einem etwa 90-minütigen Vortrag, was unter Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu verstehen ist und worauf man bei der Abfassung achten sollte. Die Veranstaltung in der Volkshochschule der Hansestadt Rostock, Am Kabutzenhof 20a, beginnt um 18 Uhr. Das Teilnehmerentgelt von sieben Euro wird an der Abendkasse kassiert. Um vorherige Anmeldung unter Tel. 0381 381-4300 wird herzlich gebeten.