Rekord: 2.279 Studierende melden Wohnsitz in Rostock an
Pressemitteilung vom
Neuer Höchststand bei der Auszahlung des Begrüßungsgeldes für Studierende: Im Jahr 2016 meldeten 2.279 Studierende ihren Wohnsitz neu in der Hansestadt Rostock an und erhielten dafür je 150 Euro Begrüßungsgeld ausgezahlt. Dies ergab die aktuelle Auswertung des städtischen Melderegisters für das vergangene Jahr.
Das Begrüßungsgeld für Studierende war ursprünglich im Jahr 2009 eingeführt worden, damals mit einer Höhe von 100 Euro. Die Meldezahlen der Studentinnen und Studenten waren daraufhin deutlich gestiegen, gingen allerdings seit 2012 wieder zurück. Auf Vorschlag von Oberbürgermeister Roland Methling und Finanzsenator Dr. Chris Müller beschloss die Bürgerschaft daher 2014, das Begrüßungsgeld um 50 Euro auf aktuell 150 Euro anzuheben. Das Ziel dieser Erhöhung, die Anmeldequote erneut zu steigern, konnte somit im vergangenen Jahr erreicht werden.
Dr. Chris Müller, Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung der Hansestadt Rostock, freut sich über die positive Entwicklung: „Die Bilanz 2015 zeigt, dass unsere Entscheidung zur Erhöhung des Begrüßungsgeldes richtig war. Vollzeit-Studierende haben in den meisten Fällen ihren Lebensmittelpunkt am Studienort. Diese Tatsache zeigt sich jetzt endlich auch im Meldeverhalten der Studentinnen und Studenten. Für die Hansestadt Rostock ergeben sich damit Mehreinnahmen von einigen hunderttausend Euro pro Jahr, die wir zur Finanzierung unseres Gemeinwesens gut gebrauchen können. Mein Dank geht an den Allgemeinen Studierendenausschuss und die organisierte Studierendenschaft, die uns sehr geholfen haben, das Begrüßungsgeld unter den Neuankömmlingen bekannt zu machen."
Die Zahl der mit Erstwohnsitz gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner ist eine wichtige Berechnungsgrundlage für die Zuweisung von Landesmitteln an die Kommunen. Für die Hansestadt Rostock bringt das Begrüßungsgeld somit einen positiven finanziellen Effekt, da die Kommune im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes pro Einwohner und Jahr eine Schlüsselzuweisung von etwa 600 Euro erhält.
Grundsätzlich gilt für jede Person, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhält, die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Bei mehreren Wohnsitzen ist der Hauptwohnsitz dort anzumelden, wo sich der persönliche Lebensmittelpunkt befindet. Dies ist besonders für zugezogene Studierende schwer einzuschätzen, da sie oft noch ein Zimmer am Wohnort ihrer Eltern besitzen, sich dort häufig aufhalten und noch starke soziale Bindungen dorthin haben. Das Begrüßungsgeld bildet einen Anreiz, sich auf die Hansestadt Rostock als Lebensmittelpunkt einzulassen und damit auch für die sachlich gebotene Verortung der finanziellen Zuschüsse des Landes zu sorgen.