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Rostock führt Kommunalen Ordnungsdienst ein

Pressemitteilung vom 13.12.2012

„Die Stadtverwaltung wird künftig die Präsenz von Ordnungs- und Kontrollkräften erhöhen.“ Darüber informiert Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling. „Durch sichtbar wahrgenommene Streifengänge soll künftig dazu beitragen werden, Störungen der Ordnung im öffentlichen Raum zu unterbinden, zur Einhaltung von Sauberkeit zu animieren und das subjektive Ordnungs- und Sicherheitsempfinden erhöhen.“ Unrat und Abfall, aber auch Hundekot sonstige Verunreinigungen sind Themen, die immer wieder Anlass für Beschwerden waren.

In vielen Städten wie Kiel, Krefeld, Magdeburg, Mannheim, Münster, Schwerin und Stuttgart wurden schon vor einiger Zeit Kommunale Ordnungsdienste eingerichtet. „Diesen guten Beispielen werden wir folgen“, so der Oberbürgermeister. Den Schwerpunkt der Arbeit des Kommunalen Ordnungsdienstes wird die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sauberkeit auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Anlagen und die Vermeidung von störendem Verhalten in der Öffentlichkeit liegen. Er soll zudem zusätzlich und ergänzend zur Polizei das subjektive Sicherheitsgefühl in unserer Stadt stärken und die objektive Sicherheitslage, vor allem in Problembereichen, verbessern. Schwerpunktmäßig geht es dabei natürlich um Kontrollen, die sich aus dem Satzungsrecht der Hansestadt Rostock ergeben.

Durch das Amt für Management und Controlling wurde bereits vor einem Jahr ein Konzeptentwurf erarbeitet. Im März hat sich dann ein Projektteam aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ämter 11 und 73 sowie dem Personalrat gebildet. Die Umsetzung des Konzeptes soll im Rahmen eines auf zwei Jahre angelegten Projektes erfolgen.

In der ersten Projektphase werden die ordnungsbehördlichen Kontrollaufgaben des Amtes 73 übernommen. In der zweiten Phase steht die Erweiterung um weitere ordnungsbehördliche Aufgaben wie der Ämter 20, 66 und 67 und 32 auf der Tagesordnung. Um dieses offen und ergebnisorientiert zu gestalten, wurden Gespräche mit den einzelnen Organisationseinheiten als mögliche Partner des KOD geführt. Erst mit der dritten und abschließenden Projektphase soll dann die umfassende Wirkung des Ordnungsdienstes erreicht werden.

Demnächst werden wir mit sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern starten, davon sechs Teilzeitstellen mit jeweils 30 Wochenstunden Arbeitszeit und einer vollen stelle für den Innendienst. Die Besetzungsverfahren laufen derzeit. Nach den Besetzungen folgen selbstverständlich Schulungen zum Satzungsrecht und die Ausstattungen mit Dienstkleidung und entsprechendem Equipment.