Home
Navigation

Schulanfänger für das Schuljahr 2013/14 jetzt anmelden

Pressemitteilung vom 22.10.2012

Auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern erfolgt in dieser Woche, also vom 22. bis 26. Oktober 2012, die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2013/14 in der Hansestadt Rostock zu folgenden Zeiten: Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr und am Freitag von 9 bis 13 Uhr.

Mit Beginn des Schuljahres 2013/14 werden die Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2013 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Darauf weist das Amt für Schule und Sport hin. Für diese Kinder besteht seitens der Eltern Anmeldepflicht.

Nachfolgend aufgeführte Anmeldeschulen in Trägerschaft der Hansestadt Rostock werden für den Schuljahresbeginn 2013/14 Anmeldungen von Schulanfängern zu den o. g. Zeiten annehmen.

  • Grundschule „Heinrich-Heine“, H.-Heine-Straße 3
  • Grundschule „Rudolf Tarnow“, Ratzeburger Straße 9
  • Grundschule „Am Taklerring“, Taklerring 44
  • Grundschule „Lütt Matten“, Turkuer Straße 59 a
  • Grundschule „Kleine Birke“, Kopenhagener Straße 3
  • Grundschule am Mühlenteich, M.-Gorki-Straße 69
  • Grundschule Schmarl, St.-Jantzen-Ring 5
  • Grundschule „Türmchenschule“, J.-Schehr-Straße 10
  • Grundschule am Margaretenplatz, Barnstorfer Weg 21 a
  • Grundschule Reutershagen, M.-Thesen-Str. 17
  • „Werner-Lindemann-Grundschule“, Elisabethstraße 27
  • Jenaplanschule „Peter Petersen“ – Integrierte Gesamtschule mit Grundschule, Lindenstraße 3 a
  • Grundschule „Juri Gagarin“, J.-Herzfeld-Straße 19
  • Schulzentrum „Paul-Friedrich-Scheel-Schule“, Semmelweisstraße 3
  • Grundschule „St.-Georg-Schule“, St.-Georg-Str. 63 c
  • Grundschule „John Brinckman“, V.-Grip-Weg 10 a
  • Grundschule „Ostseekinder“, W.-Butzek-Straße 23
  • „Grundschule an den Weiden“, P.-Picasso-Straße 44
  • „Gehlsdorfer Grundschule“, Pressentinstraße 82

Nach erfolgter Anmeldung an einer dieser vorgenannten Schulen können bei bestehendem Wunsch auch Schulen in freier Trägerschaft ausgewählt werden. Dies betrifft nachfolgend aufgeführte Schulen:

  • Kooperative Gesamtschule „Don Bosco“ mit Grundschule, Mendelejewstraße 19 a
  • Werkstattschule Rostock mit Grundschule, Pawlowstraße 16
  • Waldorfschule mit Grundschule, Feldstraße 48 a
  • Christophorus-Gymnasium mit Grundschule, Groß Schwaßer Weg 11
  • Kinderkunstakademie Rostock, Blücherstraße 42
  • Kinderkunstakademie Rostock mit Orientierungsstufe, Vicke-Schorler-Ring 94
  • „Universitas“ Integrierte Gesamtschule mit Grundschule, Patriotischer Weg 120

Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2013 bis 30. Juni 2014 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind.
Für Kinder, die mit Beginn der Schulpflicht körperlich und geistig noch nicht genügend entwickelt sind, um in der Grundschule erfolgreich mitarbeiten zu können, kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten, im Einvernehmen mit dem Schulleiter der jeweiligen Grundschule unter Einbeziehung der schulärztlichen Untersuchung und des schulpsychologischen Dienstes, die Einschulung um ein Jahr zurückgestellt werden.
Für Kinder, die für das Schuljahr 2012/13 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, besteht seitens der Eltern erneut die Anmeldepflicht nunmehr für das Schuljahr 2013/14. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes und der Personalausweis des Erziehungsberechtigten vorzulegen.