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Senator Schröder: Oberbürgermeisterwahl ist gut vorbereitet

Pressemitteilung vom 10.04.2002

10. April 2002

Senator Schröder: Oberbürgermeisterwahl ist gut vorbereitet

“Die Vorbereitungen für die Oberbürgermeisterwahl in der Hansestadt Rostock am kommenden Sonntag sind nun fast abgeschlossen”, darüber informiert Sebastian Schröder, Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung. Insgesamt 166.752 Rostockerinnen und Rostocker, darunter 6.904 Erstwählerinnen und Erstwähler, können ihre Stimme abgeben. Dafür stehen 170 Wahllokale zur Verfügung. Daneben zählen zehn Briefwahlvorstände die Stimmen der Briefwähler aus. Insgesamt 1.260 Rostockerinnen und Rostocker sind ehrenamtlich als Mitglied in den Wahlvorständen tätig. Darunter befinden sich auch über 100 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die zwischen 16 und 18 Jahren alt sind. Jeder Wahlvorstand besteht aus einem Vorsteher, seinem Stellvertreter und fünf Beisitzern. “Die Wahlbezirke wurden so zugeschnitten, dass sie normalerweise aus etwa 1.000 Wahlberechtigten bestehen”, erläutert Senator Schröder.

Am Sonntag, dem 14. April 2002, haben die Wahllokale in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. Zur Wahl ist in dem auf der Wahlbenachrichtigungskarte vermerkten Wahllokal die Wahlbenachrichtigung vorzulegen. Daneben ist der Personalausweis oder für wahlberechtigte Unionsbürger ein Identitätsausweis oder Reisepass auf Verlangen des Wahlvorstandes vorzuweisen. Nach der Prüfung des Eintrags im Wählerverzeichnis erfolgt die Ausgabe des Stimmzettels. Jeder Wähler hat eine Stimme. In einer Wahlkabine erfolgt dann das Ankreuzen auf dem Stimmzettel. Der Wille des Wählers muss zweifelsfrei erkennbar sein, anderenfalls wird der Stimmzettel bei der Auszählung für ungültig erklärt. Dann wird der Zettel so in die Wahlurne eingeworfen, dass die Kennzeichnung für Andere nicht sichtbar ist.

Wer am 14. April 2002 nicht in Rostock ist, kann noch bis zum 12. April 2002 (Freitag) um 18.00 Uhr im Hauptwahlbüro in der Werftstraße 6 einen Wahlschein beantragen. Mit dem Wahlschein kann der Wahlberechtigte in einem beliebigen Wahllokal der Hansestadt Rostock wählen oder in Verbindung mit den Briefwahlunterlagen an der Briefwahl teilnehmen. In besonderen Ausnahmefällen, zum Beispiel bei plötzlicher Erkrankung, ist die Beantragung eines Wahlscheines noch am Wahltag bis 15.00 Uhr möglich. Es kommen aber nur Wahlbriefe in die Auszählung, die am Wahltag bis 18.00 Uhr im Hauptwahlbüro eingegangen sind.

Zum Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock ist gewählt, wer mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen erhält. Erreicht bei der Wahl am 14. April 2002 kein Kandidat die absolute Mehrheit, findet am 28. April 2002 eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen statt. Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte. Bei Stimmengleichheit bei Haupt- und Stichwahl entscheidet gemäß Kommunalwahlgesetz von Mecklenburg-Vorpommern das vom Wahlleiter zu ziehende Los.

Noch am Abend des Wahltages ist mit einem vorläufigen Wahlergebnis zu rechnen. Das amtliche Endergebnis der Wahl stellt der Gemeindewahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 16. April 2002 um 16 Uhr im Beratungsraum 2 des Rathauses fest. “Wer interessiert ist, wie die Rostockerinnen und Rostocker gewählt haben, ist am Wahlsonntag ab 18 Uhr herzlich im Wahl-Informationszentrum in der Rathaushalle willkommen. Dort kann der aktuelle Stand der Stimmenauszählung auf einer Präsentationswand verfolgt werden. Aber auch auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter der Adresse www.rostock.de wird dies möglich sein”, informiert Senator Sebastian Schröder. Interessierte Rostockerinnen und Rostocker können außerdem in den Wahllokalen und den Briefwahlvorständen der ordnungsgemäßen Auszählung der Stimmen beiwohnen.

Nachfragen rund um die OB-Wahl beantwortet das Hauptwahlbüro in der Werftstraße 6, dass auch unter Tel. (03 81) 3 81-83 91 zu erreichen ist.  i