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Seniorenbeirat der Hansestadt Rostock und Sozialamt informieren

Pressemitteilung vom 03.08.2001

3. August 2001

Seniorenbeirat der Hansestadt Rostock und Sozialamt informieren
Wer kann einen „Warnow-Pass“ beantragen?

Den „Warnow-Pass“ erhalten sowohl Bürgerinnen und Bürger, die Sozialhilfe beziehen, als auch alle die Personen, die vollständig von der Zuzahlung zu Arznei-, Verbands- und Heilmitteln sowie zu stationären Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen befreit sind. Dazu ist es notwendig, bei der jeweiligen Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung von o.g. Zuzahlungen einzuholen. Bei der Vorlage dieser Bescheinigung erhalten alle anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger in den unten aufgeführten Stellen des Sozialamtes den „Warnow-Pass“.
Für Kinder anspruchsberechtigter Personen wird ein Kinder-Warnow-Pass ausgestellt. Damit erhalten sie die Möglichkeit, während der Schulzeit mit finanzieller Ermäßigung am Schulessen teilzunehmen.

Wo kann der „Warnow-Pass“ beantragt werden?

Sozialamt Stadtmitte
St.-Georg-Straße 109, Haus II
18055 Rostock, Tel. 3 81 53 09

Sozialamt Nordwest
Warnowallee 30
18107 Rostock, Tel. 3 81 34 21

Sozialamt Nordost
J.-Nehru-Straße 33
18147 Rostock, Tel. 6 59 96 34