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Häufig gestellte Fragen

Der Straßengraben ist Bestandteil der Straße und kein Fließgewässer oder Gewässer zweiter Ordnung. Die Pflege wird durch das Tief- und Hafenbauamt beauftragt oder selbst durchgeführt.

Handelt es sich um ein Gewässer zweiter Ordnung, so zeichnet im Raum Rostock, der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für die Unterhaltung verantwortlich.
Weitere Informationen finden Sie im Menüpunkt „Gewässerunterhaltung und -ausbau“

Gewässer zweiter Ordnung sind alle oberirdischen Gewässer, außer den im Landeswassergesetz M - V genannten Gewässern erster Ordnung. Zu den oberirdischen Gewässern zählen auch unterirdische Strecken und geschlossene Gerinne, soweit sie Teile oder Fortsetzungen von oberirdischen Gewässern sind.

Zu den Gewässern zweiter Ordnung zählen nicht:

  • Gräben und kleine Wasseransammlungen, die nicht der Vorflut oder der Vorflut der Grundstücke nur eines Eigentümers dienen und von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung sind. Das betrifft insbesondere Straßenseitengräben als Bestandteil von Straßen, Be- und Entwässerungsgräben, sowie Heilquellen.
  • Grundstücke, die ausschließlich zur Fischzucht oder Fischhaltung oder zu anderen nicht wasserwirtschaftlichen Zwecken mit Wasser bespannt werden und mit einem Gewässer nur durch künstliche Vorrichtungen zum Füllen und Ablassen verbunden sind.

Das können Sie ganz einfach selber prüfen. Einen Überblick über die potentiell gefährdeten Gebiete der Hansestadt Rostock können Sie im Stadtplan auf www.rostock.de bekommen. Unter dem Thema "Natur und Umwelt/Sturmflut Ostsee" finden Sie die potentiellen Überflutungsflächen für verschiedene Sturmflutpegel, unterschieden nach ungeschützten und geschützten Überflutungsflächen.
Weitere Informationen finden Sie im Menüpunkt „Hochwasserschutz“.

Altlastverdächtige Flächen sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren besteht.

Die barrierefreien Anlagen des Amtes für Umweltschutz sind mittels " Behinderten-Schlüssel" des CBF Darmstadt e.V. zugänglich. Diesen Schlüssel erhalten Sie direkt beim CBF Darmstadt e.V., Pallaswiesenstraße 123a, Tel.: 64151-81 22 15, Fax: 06151-81 22 81, Mail: bestellung@cbf-darmstadt.de.

Für den Fall von Störungen an den Münzautomaten und anderen Schäden befindet sich an jeder Anlage ein Hinweisschild mit der Adresse und der Rufnummer des verantwortlichen Dienstleistungsunternehmens. Der Bereitschaftsdienst ist jederzeit erreichbar.
Auskünfte werden auch von der zuständigen Sachbearbeiterin im Amt für Umweltschutz erteilt.