Hohe Qualität für Kindertagesförderung in Rostock
Das KiföG M-V (Kinderförderungsgesetz) regelt die Förderung, Betreuung und Bildung von Kindern in Kitas, Tagespflege und anderen Einrichtungen. Es legt fest, wie die Finanzierung und Qualitätsstandards für die Kinderbetreuung organisiert werden.
Seit dem 12. September 2024 ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Teil des Landesrahmenvertrags nach § 24 Abs. 5 KiföG M-V. Deshalb gibt es eine neue KiföG-Satzung, die am am 26. Februar 2025 in der Bürgerschaft gemeinsam beschlossen wurde. Der Landesrahmenvertrag dient als Grundlage für eine umfassende und einheitliche Qualität in der Betreuung in ganz M-V.
Ab dem 13. März 2025 können Kita-Träger, deren Vereinbarungen abgelaufen sind, einen Antrag auf Neuverhandlung auf Grundlage des Landesrahmenvertrages M-V stellen. So können z.B. Kinderzahlen, der Personalschlüssel und andere Positionen nach dem neuen System gemeinsam besprochen und verhandelt werden.
Kita-Träger finden hier die neue Kostenkalkulation zum Download. Sie ist bei den Anträgen auf Verhandlung zur LQEV einzureichen.