Jugendamt
So können Sie uns kontaktieren
Telefon: 0381 381-5000
E-Mail: jugendamt@rostock.de
Das Jugendamt (St.-Georg-Straße 109, Haus II) ist an den folgenden Sprechtagen für Sie geöffnet:
Dienstag: 9.00 bis 12.00 und 13.30 bis 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 bis 12.00 und 13.30 bis 16.00 Uhr
Bitte beachten Sie den (behindertengerechten) Zugang auf dem Innenhof des Gebäudes.
Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern
Dienstleistungen Jugend
- Hilfen zur Erziehung
- Umgangsrecht - Regelung des Umgangs mit dem Kind
- Angebote der Jugendarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
- Angebote der Jugendsozialarbeit
- Vaterschaftsanerkennung
- Verzichtserklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge
- Sorgeerklärung - Beurkundung
- Einwilligung der Eltern zur Adoption
- Pflegegeld für Pflegeeltern
- Partnerschaft, Trennung und Scheidung - Beratung
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
- Kindesunterhalt in einem schnelleren, einfacheren Gerichtsverfahren beantragen
- Finanzielle Hilfen für Eltern und für Träger von Tageseinrichtungen
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche beantragen
Kontakte Jugendamt
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KulturPass
Der KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung für alle, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern. Sie erhalten ab ihrem 18. Geburtstag ein Budget von 200 Euro. Mit dem KulturPass kannst Du vielfältige lokale Kulturangebote wahrnehmen.
www.kulturpass.de
Kindertagesbetreuung
Liebe Eltern, hier erhalten Sie einige Informationen zum Platzanspruch/Berechtigungsschein, zur Übernahme des Elternbeitrages und zur Sozialen Staffelung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.
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Jugendbeteiligungsfonds Rostock
Von Jugendlichen für Jugendliche - Jugendbeteiligungsfonds ermöglicht Jugendprojekte.
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Beratung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Kinderschutz in der Hansestadt Rostock ist ein offensiver Auftrag. An erster Stelle gilt es, Gefährdungssituationen von Kindern zu vermeiden sowie Hilfe- und Unterstützungsbedarfe möglichst früh zu erkennen und ihnen zu begegnen.
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JUGEND STÄRKEN im Quartier
Das Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wird seit Jahresbeginn 2015 zunächst für vier Jahre in förderungsfähigen Stadt‐und Ortsteilen von 185 Kommunen in 15 Bundesländern umgesetzt.
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Jugendschutz
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) dient dem Schutz junger Menschen vor akuten und potentiellen Risiken in der Öffentlichkeit. Es regelt den Aufenthalt in Gaststätten, auf Filmveranstaltungen und bei Tanzveranstaltungen, aber auch die Abgabe, den Verkauf und Konsum von Alkohol, Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas sowie von Filmen und Computerspielen. Es richtet sich insbesondere an Gewerbebetreibende und Veranstalter, unterstreicht aber auch die Pflichten der Erziehungsberechtigten.
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Europäische Sozialfonds Schulsozialarbeit & Jugendsozialarbeit
Schulsozialarbeit ist ein sozialpädagogisches Angebot der Kinder- und Jugendhilfe in Schule und deren sozialem Umfeld.Jugendsozialarbeit ist ein Teil der Kinder- und Jugendhilfe, die jungen Menschen, welche in erhöhtem Maße Unterstützung zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen anbietet.
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Pflegeeltern
Können Kinder für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit nicht bei ihren Eltern leben, ist eine Pflegefamilie oft die beste Möglichkeit der Unterbringung.
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Informationen zum Datenschutz Amt für Soziales und Teilhabe
Gemäß Artikel 13 Abs. 1 und 2 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden Sie an dieser Stelle darüber informiert, welche Daten wir von Ihnen bei der Nutzung unserer Internetdienste erheben und verarbeiten.
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Pressemitteilung vom 06.11.2024
Anträge auf Unterhaltsvorschuss jetzt auch online möglich
Anträge auf Unterhaltsvorschuss können jetzt in Rostock auch online gestellt werden. Über die Internetadressen www.unterhaltsvorschuss-online.de oder www.serviceportal.gemeinsamonline.de ist es nun möglich, den Erstantrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) zu stellen, den jährlichen Überprüfungsbogen auszufüllen und die Übermittlung von Nachweisen und Dokumenten digital zu erledigen. Mehr