Jugendamt

Das Jugendamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist eine zentrale Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern und Erziehungsberechtigte sowie Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe. Es nimmt eine Vielzahl von Aufgaben wahr, die darauf ausgerichtet sind, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu unterstützen, Familien zu stärken und den Schutz des Kindeswohls sicherzustellen.
Zu den wesentlichen Aufgabenbereichen gehören unter anderem die Förderung und Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten, die Beratung von Familien in Erziehungsfragen, der Schutz von Kindern und Jugendlichen in gefährdenden Lebenslagen sowie die Unterstützung junger Menschen beim Übergang in ein eigenständiges Leben. Auch die Vermittlung von Pflegefamilien, die Organisation von Jugendarbeit und Freizeitangeboten sowie finanzielle Hilfen wie Unterhaltsvorschuss oder Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe gehören zum Leistungsspektrum.
Ziel ist es, einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu Unterstützung, Beratung und Leistungen zu ermöglichen.
So können Sie uns kontaktieren
Telefon: 0381 381-5000
E-Mail: jugendamt@rostock.de
Das Jugendamt (St.-Georg-Straße 109, Haus II) ist an den folgenden Sprechtagen für Sie geöffnet:
Dienstag: 9.00 bis 12.00 und 13.30 bis 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 bis 12.00 und 13.30 bis 16.00 Uhr
Bitte beachten Sie den (behindertengerechten) Zugang auf dem Innenhof des Gebäudes.
Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern
Dienstleistungen Jugend
- Hilfen zur Erziehung
- Umgangsrecht - Regelung des Umgangs mit dem Kind
- Förderung: Zuwendungen zur Kinder- und Jugendhilfe beantragen
- Angebote der Jugendsozialarbeit
- Vaterschaft: Anerkennungserklärung beurkunden lassen
- Verzichtserklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge
- Sorgeerklärung - Beurkundung
- Einwilligung der Eltern zur Adoption
- Pflegegeld für Pflegeeltern
- Partnerschaft, Trennung und Scheidung - Beratung
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
- Kindesunterhalt in einem schnelleren, einfacheren Gerichtsverfahren beantragen
- Finanzielle Hilfen für Eltern und für Träger von Tageseinrichtungen
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche beantragen
Kontakte Jugendamt
Kontakte Jugendamt
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KulturPass
Der KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung für alle, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern. Sie erhalten ab ihrem 18. Geburtstag ein Budget von 200 Euro. Mit dem KulturPass kannst Du vielfältige lokale Kulturangebote wahrnehmen.
www.kulturpass.de

Kindertagesbetreuung
Hier erhalten Sie Informationen zum Platzanspruch/Berechtigungsschein und zur Übernahme des Elternbeitrages und zur Sozialen Staffelung der Elternbeiträge.
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Jugendbeteiligungsfonds Rostock
Von Jugendlichen für Jugendliche - Jugendbeteiligungsfonds ermöglicht Jugendprojekte.
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Beratung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Kinderschutz in der Hansestadt Rostock ist ein offensiver Auftrag. An erster Stelle gilt es, Gefährdungssituationen von Kindern zu vermeiden sowie Hilfe- und Unterstützungsbedarfe möglichst früh zu erkennen und ihnen zu begegnen.
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JUGEND STÄRKEN im Quartier
Das Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wird seit Jahresbeginn 2015 zunächst für vier Jahre in förderungsfähigen Stadt‐und Ortsteilen von 185 Kommunen in 15 Bundesländern umgesetzt.
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Jugendschutz
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) dient dem Schutz junger Menschen vor akuten und potentiellen Risiken in der Öffentlichkeit.
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Europäische Sozialfonds Schulsozialarbeit & Jugendsozialarbeit
Schulsozialarbeit ist ein sozialpädagogisches Angebot der Kinder- und Jugendhilfe in Schule und deren sozialem Umfeld.Jugendsozialarbeit ist ein Teil der Kinder- und Jugendhilfe, die jungen Menschen, welche in erhöhtem Maße Unterstützung zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen anbietet.
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Pflegeeltern
Können Kinder für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit nicht bei ihren Eltern leben, ist eine Pflegefamilie oft die beste Möglichkeit der Unterbringung.
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Informationen zum Datenschutz Amt für Soziales und Teilhabe
Gemäß Artikel 13 Abs. 1 und 2 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden Sie an dieser Stelle darüber informiert, welche Daten wir von Ihnen bei der Nutzung unserer Internetdienste erheben und verarbeiten.
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Hohe Qualität für Kindertagesförderung in Rostock
Das KiföG M-V (Kinderförderungsgesetz) regelt die Förderung,
Betreuung und Bildung von Kindern in Kitas, Tagespflege und anderen
Einrichtungen. Es legt fest, wie die Finanzierung und Qualitätsstandards für
die Kinderbetreuung organisiert werden.
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