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Informationen zum Jugendschutz

Plakette "Jugendschutz - WIR sind dabei!"
Plakette "Jugendschutz - WIR sind dabei!" | Foto: PINAX Werbemedien Rostock

Im Kontext des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§ 14 SGB VIII) werden durch Information, Sensibilisierung und Beratung Jugendgefährdungen in der Öffentlichkeit vorgebeugt bzw. entgegengewirkt. Kinder und Jugendliche lernen sich selbstständig, kritisch und eigenverantwortlich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

Die Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes dienen ebenso dazu, Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser zu befähigen, Kinder und Jugendliche vor akuten oder potentiellen Gefahren zu schützen. Hierzu erhalten Sie als Eltern Unterstützung und Beratung zu folgenden Themen:

  • Information und Aufklärung zu den gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, Jugendmedienschutzes (Jugendschutzaushang, Muttizettel),
  • Sensibilisierung und Beratung zu akuten und potentiellen Jugendgefährdungen,
  • Information und Vernetzung zu spezifischen Angeboten des Jugendschutzes vor Ort, auf Landesebene und im Online-Bereich,
  • Entwicklung von Präventionsangeboten für Eltern rund um Themen wie z.B. Konsum von Alkohol, Rauchen in der Öffentlichkeit, Medienkompetenz, Gewaltprävention, Demokratieförderung).

Im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen für die gestaltende Mitwirkung bei Film,- Foto-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen sowie Theatervorstellungen werden Informationen und Beratungen angeboten sowie die Prüfung der Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz durchgeführt.

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist ein deutsches Gesetz, das den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf Medien, Aufenthalt an bestimmten Orten und Veranstaltungen sowie den Zugang zu bestimmten jugendgefährdenden Produkten regelt. Es soll sicherstellen, dass junge Menschen vor schädlichen Einflüssen geschützt werden.

Ja, das Jugendschutzgesetz regelt den Verkauf von Alkohol und Tabak an Jugendliche streng. Der Verkauf von Tabakwaren ist an Personen unter 18 Jahren verboten, während der Verkauf von alkoholischen Getränken (Bier, Wein, Sekt) an Personen unter 16 Jahren ebenfalls nicht erlaubt ist. Für Spirituosen (hochprozentiger Alkohol z.B. Wodka, Rum) gilt ein Mindestalter von 18 Jahren.

In Deutschland dürfen E-Zigaretten und E-Shishas, unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten oder nicht, nur an Personen ab 18 Jahren verkauft bzw. konsumiert werden.

Das Jugendschutzgesetz regelt den Aufenthalt in Gaststätten, bei Tanzveranstaltungen sowie auf Filmveranstaltungen durch klare Zeit- und Altersgrenzen. Die jeweiligen Zeit- und Altersgrenzen entnehmen Sie bitte der Tabelle „Das Jugendschutzgesetz“.

Wenn Sie Ihr Kind begleiten, können Sie einige dieser Zeit- und Altersgrenzen aufheben. Diese Aufhebung kann auch dann in Kraft treten, wenn Sie als Eltern eine „erziehungsbeauftragte Person“ benennen.

Erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person (Eltern) Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.

Für die Erteilung einer sogenannten Erziehungsbeauftragung nutzen Sie bitte den empfohlenen „Muttizettel“ des Jugendamtes der Hanse- und Universitätsstadt unter folgendem Link: Muttizettel. Auf diesem Dokument sind alle wichtigen Grundlagen einer Erziehungsbeauftragung enthalten, die Sie als Eltern berücksichtigen sollten.

Nehmen Sie die Erziehungsbeauftragung ernst und informieren Sie sich über die Person, die für einen gewissen Zeitraum die Erziehungsverantwortung für Ihr Kind übernimmt!

Eltern sollten darauf achten, welche Filme, Serien und Spiele ihre Kinder konsumieren.

Die Bewertung und Kennzeichnung von Filmen obliegt der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und für Videospiele der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Die Alterskennzeichen sollen sicherstellen, dass die Filme oder Videospiele, die „geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen“ (§ 14 Abs. 1 JuSchG), von der betroffenen Altersgruppe nicht gesehen werden.

Konsum und Verkauf von z.B. Filmen oder Videospielen richten sich nach den jeweiligen Altersfreigaben.

Die Alterskennzeichnungen bieten eine Orientierung, sind jedoch keine Garantie dafür, dass ein Medium für jedes Kind geeignet ist. Es ist wichtig, die Inhalte gemeinsam zu besprechen und gegebenenfalls selbst zu schauen oder zu spielen.

Zu den häufigsten Risiken gehören Cybermobbing, der Kontakt zu Fremden, der Zugriff auf ungeeignete Inhalte und die Gefahr eines riskanten Medienkonsums. Eltern sollten ihre Kinder über diese Risiken aufklären und ihnen Strategien an die Hand geben, um sicher im Internet zu navigieren.

Weitere Informationen erhalten Sie auf folgenden Seiten:
jugendschutz.net
internet-abc.de
klicksafe.de

Eltern sind die ersten Ansprechpartner*innen für ihre Kinder und sollten aktiv an der Mediennutzung teilnehmen. Sie sollten klare Regeln aufstellen, Gespräche über Inhalte führen und als Vorbilder agieren.

Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen erhalten Sie auf folgenden Seiten:
shop.bioeg.de
ins-netz-gehen.info
internet-abc.de
mediennutzungsvertrag.de

Ja, Online-Spiele und Streaming-Dienste unterliegen ebenfalls dem Jugendschutzgesetz. Anbieter sind verpflichtet, Altersfreigaben anzugeben und geeignete Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen zu ergreifen, z.B. durch Altersverifikation.

Eltern sollten mit ihren Kindern über sicheres Verhalten im Internet sprechen, z.B. über den Umgang mit persönlichen Daten, den Kontakt zu Fremden und die Nutzung von sozialen Medien. Technische Hilfsmittel wie Jugendschutzfilter können ebenfalls hilfreich sein.

Weitere Informationen erhalten Sie auf folgenden Seiten:
ins-netz-gehen.info
klicksafe.de

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