Informationen zum Jugendschutz
Im Kontext des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§ 14 SGB VIII) werden durch Information, Sensibilisierung und Beratung Jugendgefährdungen in der Öffentlichkeit vorgebeugt bzw. entgegengewirkt. Kinder und Jugendliche lernen sich selbstständig, kritisch und eigenverantwortlich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Die Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes dienen ebenso dazu, Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser zu befähigen, Kinder und Jugendliche vor akuten oder potentiellen Gefahren zu schützen. Hierzu erhalten Sie als Eltern Unterstützung und Beratung zu folgenden Themen:
- Information und Aufklärung zu den gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, Jugendmedienschutzes (Jugendschutzaushang, Muttizettel),
- Sensibilisierung und Beratung zu akuten und potentiellen Jugendgefährdungen,
- Information und Vernetzung zu spezifischen Angeboten des Jugendschutzes vor Ort, auf Landesebene und im Online-Bereich,
- Entwicklung von Präventionsangeboten für Eltern rund um Themen wie z.B. Konsum von Alkohol, Rauchen in der Öffentlichkeit, Medienkompetenz, Gewaltprävention, Demokratieförderung).
Im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen für die gestaltende Mitwirkung bei Film,- Foto-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen sowie Theatervorstellungen werden Informationen und Beratungen angeboten sowie die Prüfung der Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz durchgeführt.
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist ein deutsches Gesetz, das den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf Medien, Aufenthalt an bestimmten Orten und Veranstaltungen sowie den Zugang zu bestimmten jugendgefährdenden Produkten regelt. Es soll sicherstellen, dass junge Menschen vor schädlichen Einflüssen geschützt werden.
Ja, das Jugendschutzgesetz regelt den Verkauf von Alkohol und Tabak an Jugendliche streng. Der Verkauf von Tabakwaren ist an Personen unter 18 Jahren verboten, während der Verkauf von alkoholischen Getränken (Bier, Wein, Sekt) an Personen unter 16 Jahren ebenfalls nicht erlaubt ist. Für Spirituosen (hochprozentiger Alkohol z.B. Wodka, Rum) gilt ein Mindestalter von 18 Jahren.
In Deutschland dürfen E-Zigaretten und E-Shishas, unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten oder nicht, nur an Personen ab 18 Jahren verkauft bzw. konsumiert werden.
Eltern sollten darauf achten, welche Filme, Serien und Spiele ihre Kinder konsumieren.
Die Bewertung und Kennzeichnung von Filmen obliegt der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und für Videospiele der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Die Alterskennzeichen sollen sicherstellen, dass die Filme oder Videospiele, die „geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen“ (§ 14 Abs. 1 JuSchG), von der betroffenen Altersgruppe nicht gesehen werden.
Konsum und Verkauf von z.B. Filmen oder Videospielen richten sich nach den jeweiligen Altersfreigaben.
Die Alterskennzeichnungen bieten eine Orientierung, sind jedoch keine Garantie dafür, dass ein Medium für jedes Kind geeignet ist. Es ist wichtig, die Inhalte gemeinsam zu besprechen und gegebenenfalls selbst zu schauen oder zu spielen.
Ja, Online-Spiele und Streaming-Dienste unterliegen ebenfalls dem Jugendschutzgesetz. Anbieter sind verpflichtet, Altersfreigaben anzugeben und geeignete Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen zu ergreifen, z.B. durch Altersverifikation.
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