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Auskunftssperre im Melderegister

Die Eintragung einer Auskunftssperre gegen Auskünfte aus dem Melderegister an Dritte (gilt nicht für Behörden) bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit kann vom jeweiligen Sachbearbeiter befristet sofort erfolgen. Die Begründung vom Bürger muss nachgereicht werden. Die Auskunftssperre wird bis zum Ende des zweiten auf die Antragstellung folgenden Jahres gewährt.

Unterlagen:

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Ihren schriftlichen formlosen Antrag schicken Sie bitte an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Der Oberbürgermeister, Stadtamt, Abteilung Ortsämter und Einwohnerangelegenheiten, Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock.

Gebühren:

Die Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister ist gebührenfrei.

Fristen:

Die Beantragung einer Auskunftssperre ist jederzeit möglich.

Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern