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Gaststättenerlaubnis

Wer ein Gaststättengewerbe mit Ausschank alkoholischer Getränke betreiben will, bedarf der Erlaubnis gemäß § 2 Abs. 1 Gaststättengesetz.

notwendige Unterlagen:

  • Antragsformular
  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel)
  • Nachweis der fachlichen Qualifikation (Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer, bei Gesellschaften für jeden Geschäftsführer)
  • Polizeiliches Führungszeugnis für Behörden (zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde, bei Gesellschaften für jeden Geschäftsführer)
  • Gewerbezentralregisterauszug für Behörden (zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde, bei Gesellschaften für jeden Geschäftsführer und die juristische Person; für die juristische Person richten Sie den entsprechenden Antrag an die Erlaubnisbehörde)
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (bei Gesellschaften für die juristische Person)
  • Auskunft der Insolvenzabteilung des zuständigen Amtsgerichtes (bei Gesellschaften für die juristische Person)
  • Handelsregisterauszug/Vereinsregisterauszug
  • Baugenehmigung bzw. Nutzungsänderung des Bauamtes
  • Grundrisszeichnung sowie Lageplan von der Einrichtung (in doppelter Ausfertigung)

Die einzureichenden Dokumente zum Nachweis der Zuverlässigkeit dürfen nicht älter als drei Monate sein. Im Einzelfall kann die Behörde weitere Unterlagen für die Antragstellung fordern.

Eine persönliche Vorsprache ist empfehlenswert.

Gebühren:
960,00 EUR (im Einzelfall kann die Gebühr je nach Verwaltungsaufwand abweichen)

Fristen:
Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens drei Wochen, da weitere Ämter in die Entscheidungsfindung einbezogen werden müssen.