Rote Dauerkennzeichen
Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher Antrag mit kurzer Darstellung des Bedarfs
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Gewerbeanmeldung
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- SEPA-Mandat(gilt nur für die Kraftfahrzeugsteuer des Roten Kennzeichens ab dem Tag der Zuteilung)
- elektronische Versicherungsbestätigungs-Nr. (7-stellig)
- Skizze der Betriebsstätte
- Mietvertrag oder Nachweis über das Eigentum der Betriebsstätte
- Führungszeugnis (Beantragung bei den Ortsämtern)
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister Flensburg (Beantragung beim KBA)
Gebühr 207,90 EUR