Wiederanmeldung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis / Pass i. V. mit Meldebescheinigung
- SEPA-Mandat (Zahlung von Kraftfahrzeugsteuer)
- Fahrzeugbrief / ZB Teil II
- Fahrzeugschein / ZB Teil I
- elektronische Versicherungsbestätigungs-Nr. (7-stellig)
- Prüfbericht Hauptuntersuchung
- Reservierungsbestätigung
- entwertete Kennzeichenschilder, wenn vorhanden und bei der Außerbetriebsetzung die Kennzeichen für das gleiche Fahrzeug reserviert wurden (max. 6 Monate)
Gebühr: 23,90 EUR bis 28,00 EUR
i-Kfz abweichend