Zulassung auf Firmen in Gründung
Firmen in Gründung haben noch keinen Handelsregisterauszug.
Diese Fahrzeuge werden bis zur Handelsregistereintragung auf den Geschäftsführer mit dessen privater Anschrift zugelassen.
Jedoch ist ein Vermerk der Firma mit einem entsprechenden "in Gründung" im Fahrzeugbrief / ZB Teil II möglich.
Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:
- Ausweis (oder Kopie) der im Gesellschaftervertrag benannten Person (Geschäftsführer od. Prokurist)
- Gesellschaftervertrag
- Nachweis des Standortes (z.B. Mietvertrag)
- SEPA-Mandat (Zahlung von Kraftfahrzeugsteuer)