Zulassung auf GbR
Es kann keine Zulassung auf einen Firmennamen erfolgen, sondern nur auf einen zu benennenden Vertreter (natürliche Person). Die Firmenbezeichnung kann auf Wunsch ergänzt werden.
Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:
- Gewerbeanmeldung von allen Gesellschaftern
- Bestätigung, wer die zulassungsrechtlich benannte Person werden soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt)
- Personalausweise der Gesellschafter
- Nachweis des Standortes (z.B. Mietvertrag)
- ggf. Vollmacht (PDF)
- SEPA-Mandat (Zahlung von Kraftfahrzeugsteuer)