Home
Navigation

Zulassung auf juristische Personen

Die Zulassung auf eine Firma ist nur möglich, wenn es sich bei der Firma um
eine juristische Person handelt. Dieses ist immer dann gegeben, wenn die Firma im Handelsregister eingetragen ist.
Ansonsten sind folgende Firmen juristische Personen: AG, GmbH, OHG und KG.

Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:

  • Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
  • Ausweis (oder Kopie) der im HRA benannten Person (Geschäftsführer od. Prokurist)
  • Nachweis des Standortes (z.B. Mietvertrag)
  • SEPA-Mandat (Zahlung von Kraftfahrzeugsteuer)