Personenbeförderung (Gelegenheitsverkehr)
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ist genehmigungspflichtig bei
- Verkehr mit Taxen: § 47 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Verkehr mit Mietwagen: § 49 PBefG
- Ausflugsfahrten/ Ferienzielreisen mit PKW: § 48 Abs. 1 und 2 PBefG
- Gelegenheitsverkehr mit KOM: §§ 48, 49 PBefG
Unterlagen:
- Antragsformular
- Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung
- Polizeiliches Führungszeugnis (Unternehmer, fachlich geeignete Person; nicht älter als drei Monate; zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde)
- Gewerbezentralregisterauszug (Unternehmer, fachlich geeignete Person; nicht älter als drei Monate; zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde)
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt (bei Gesellschaften für jeden Geschäftsführer und die Gesellschaft)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzverwaltungsamtes (St.-Georg-Straße 109 Haus 1, Zimmer 216; bei Gesellschaften für alle Geschäftsführer und für die juristische Person)
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalbescheinigung)
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
- Nachweis der Krankenkassen über die Entrichtung der SV-Beiträge
- Nachweis der fachlichen Eignung (Fachkundebescheinigung der IHK)
- ggf. Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person bzw. des Verkehrsleiters
- Privatrechtlicher Vertrag bei Genehmigungsübertragung im Verkehr mit Taxen
- Gewerbezentralregisterauszug für die Gesellschaft
- Handelsregisterauszug
- Kopie des Gesellschaftervertrages
Gebühren:
Die Gebühren richten sich nach der Verkehrsart und Anzahl der Fahrzeuge.
Fristen:
Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 3 Wochen, da weitere Ämter in die Entscheidungsfindung einbezogen werden müssen.
Bei einer Erweiterung des Unternehmens (z.B. zusätzliche Fahrzeuge) müssen die Anträge wie bei einer Neuerteilung gestellt werden. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der Fahrzeuge.
Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern
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