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Vorläufiger Personalausweis

Der vorläufige Personalausweis wird dem Antragsteller sofort ausgehändigt. Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden. Das vorläufige Dokument ist maximal 3 Monate gültig. Der Verlust des vorläufigen Personalausweises ist unverzüglich der zuständigen Personalausweisbehörde anzuzeigen, diese wird Sie über alles Weitere informieren. Bei Vorlage einer Straftat, z. B. Diebstahl, ist unverzüglich die nächste Polizeidienststelle zu informieren.

Im Ausland wenden Sie sich bitte an die zuständige deutsche Vertretung.

Unterlagen:

  • ein aktuelles biometrisches Passbild 3,5 x 4,5 cm
  • Geburtsurkunde und Heiraturkunde bzw. Familienbuch
  • Bisheriger Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass

Gebühren:

10,00 EUR

Fristen:

Bei Verlust oder Diebstahl ist ein vorläufiger Personalausweis zu beantragen, wenn kein weiteres gültiges Dokument (z. B. gültiger Reisepass) vorhanden ist.

Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern