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Änderung der Bescheinigung über die Eintragung in das Bootsregister beantragen

Berufsfischer, die mit Fischereifahrzeugen fischen, müssen Änderungen der Angaben zu den Fischereifahrzeugen über 

  • die technische, nautische und fangtechnische Ausrüstung, 
  • die Nutzung im Haupt- oder im Nebenerwerb, 
  • den Sitz des Fischereibetriebes und 
  • die Zugehörigkeit zu einer Erzeugerorganisation 

der zuständigen Fischereibehörde unverzüglich mitteilen.

Widerspruch

Mitteilung der Änderung der Daten 

Der Küstenfischereibetrieb muss bereits registriert sein.

Das Fischereifahrzeug muss eine Fanglizenz besitzen oder es muss eine Kapazitätslizenz vorgelegt werden.

in der Regel 5 Arbeitstage

vor Aufnahme der Tätigkeit

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft