Änderung der Bescheinigung über die Eintragung in das Bootsregister beantragen
Berufsfischer, die mit Fischereifahrzeugen fischen, müssen Änderungen der Angaben zu den Fischereifahrzeugen über
- die technische, nautische und fangtechnische Ausrüstung,
- die Nutzung im Haupt- oder im Nebenerwerb,
- den Sitz des Fischereibetriebes und
- die Zugehörigkeit zu einer Erzeugerorganisation
der zuständigen Fischereibehörde unverzüglich mitteilen.
Widerspruch
Mitteilung der Änderung der Daten
Der Küstenfischereibetrieb muss bereits registriert sein.
Das Fischereifahrzeug muss eine Fanglizenz besitzen oder es muss eine Kapazitätslizenz vorgelegt werden.
29,00 bis 42,00 EUR
in der Regel 5 Arbeitstage
vor Aufnahme der Tätigkeit
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft