Allgemeine Anfrage zur angestrebten Tätigkeit stellen
Die von Ihnen angestrebte Tätigkeit/ Ihr Anliegen lässt sich zur Zeit noch nicht elektronisch weiter verfolgen. Deshalb können Sie eine allgemeine Anfrage stellen, die der Koordinierungsstelle der Einheitlichen Ansprechpartner zugeleitet wird und von dort aus beantwortet wird.
Diese Anfrage ist hier elektronisch möglich.
Es wird Ihnen mitgeteilt,
- welche Stellen für Ihr Anliegen zuständig sind,
- für welche Bereiche Sie die Unterstützung eines einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen können
- und ob spezielle Formulare vorliegen, die für Ihr Anliegen ausgefüllt werden müssen.
Diese Auskünfte sind für Sie kostenfrei.
keine formalen Rechtsbehelfe
Sie schildern in der allgemeinen Anfrage Ihr Anliegen. Die Koordinierungsstelle teilt Ihnen mit, wer für das Verfahren zuständig ist und wie das weitere Verfahren abläuft.
in der Regel 3 - 4 Tage