Altpapier Entsorgung
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).
Altpapier kann in der Hanse-und Universitätsstadt Rostock (HRO) über ein Holsystem (blaue Tonne) und über ein Bringsystem (Depotcontainer im Stadtgebiet und Recyclinghöfe) entsorgt werden.
Die blaue Tonne kann in der Größe 1.100l, 240 l und 120 l bestellt werden beim beauftragten Unternehmen Veolia Umweltservice Nord GmbH und bei der HRO über das Antragsformular für die Entsorgung der Haushalte.
Richtwert für die blaue Tonne sind 15l pro Person und Woche
Informationen über die Standorte der Depotcontainer erhalten Sie über das Geoportal der HRO.
Die Tourenpläne der Papiertonnen über den online-Abfuhrplan.
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und UniversitätsstadtSatzung über die Abfallwirtschaft in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Abfallsatzung - AbfS)
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.
Die Kosten sind bereits in den Abfallverwertungsgebühren enthalten.
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und UniversitätsstadtSenden Sie uns bitte das ausgefüllte Antragsformular zur Anmeldung einer Papiertonne im Holsystem zu.
individuell
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und UniversitätsstadtDie Papiertonne wird Ihnen spätestens nach 14 Werktagen bereitgestellt.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadtwww.stadtentsorgung-rostock.de
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.