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Angelerlaubnis beantragen

Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung des Fischfanges in jedem Fall auch eine Angelerlaubnis erforderlich. Diese werden gewässerspezifisch in der Regel als Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten erteilt.

Für die Binnengewässer wird die Angelerlaubnis in der Regel durch den Eigentümer oder Pächter des Gewässers ausgestellt. Auskunft können hierzu die Fischereiunternehmen, Anglerverbände/-vereine und teilweise die Kommunen oder Angelserviceläden geben. Die größeren Fischereiberechtigten in M-V bieten seit einiger Zeit auch die Möglichkeit, über Online-Shop eine Angelerlaubnis zu erhalten.

Für die Küstengewässer des Landes M-V ist ebenfalls eine Angelerlaubnis erforderlich. Zu den Küstengewässern gehören die sogenannten inneren Küstengewässer (Wismarbucht, Salzhaff, Darßer Boddenkette, Strelasund, Kubitzer Bodden, Gr. u. Kl. Jasmunder Bodden, Greifswalder Bodden, Peenestrom, Achterwasser, Stettiner Haff) und die Ostsee, soweit sich die deutsche Gebietshoheit (12-Seemeilen-Zone) erstreckt. Das Land M-V ist für diese Gewässer fischereiberechtigt, sofern nicht Dritte ein Fischereirecht besitzen.

Merkblatt für Fischereiberechtigte zur Ausgabe von Angelerlaubnissen

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine freien Angelgewässer. Die Ausübung des Fischfanges ohne eine Angelerlaubnis ist Fischwilderei, welche als Straftat nach § 293 Strafgesetzbuch verfolgt werden kann.

  • Jahresangelerlaubnis Küstengewässer M-V: EUR 30,00
  • Jugendjahresangelerlaubnis Küstengewässer M-V: EUR 10,00
  • Jahresangelerlaubnis für Schwerbehinderte Küstengewässer M-V: EUR 10,00
  • Wochenangelerlaubnis Küstengewässer M-V: EUR 12,00
  • Tagesangelerlaubnis Küstengewässer M-V: EUR 6,00

Die Angelerlaubnis für die Binnengewässer  wird in der Regel durch den Eigentümer oder Pächter des Gewässers ausgestellt.

Die Angelerlaubnis für die Küstengewässer kann bei der oberen Fischereibehörde (LALLF) sowie bei vielen Angelserviceläden, Fremdenverkehrs- und Kurverwaltungen in der Küstenregion und darüber hinaus persönlich erworben werden (der Besitz eines gültigen Fischereischeins wird vorausgesetzt). Eine Adressliste der Ausgabestellen von Angelerlaunissen für Küstengewässer M-V finden Sie unter nachstehendem Link.

  • Bei einer Antragstellung direkt beim LALLF (per Post, Fax oder E-Mail) ist neben Namen, Vornamen und Rücksendeadresse auch das Geburtsdatum anzugeben.
  • Die Angelerlaubnis für die Küstengewässer kann auch online erworben werden. Die Angelerlaubnis wird als PDF-Dokument an die E-Mail-Adresse gesandt und kann dann auf einem Smartphone mitgeführt oder ausgedruckt werden.
    • Online-Dienst der oberen Fischereibehörde (LALLF) - Bezahlung mit Kreditkarte (Mastercard, Visa), PAYPAL oder über Giropay
    • Onlineshop Fiskado - Bezahlung über PAYPAL, KLARNA, Mastercard, VISA

Schwerbehinderte:

  • Personen im Sinne des § 7 Abs. 7 LFischG (Inhaber eines Schwerbehindertenausweises), die eine vergünstigte Jahresangelerlaubnis erwerben möchten, können dies bei jeder Ausgabestelle erledigen. Wer keine Ausgabestelle in seiner Wohnortnähe hat, kann auch einen formlosen Antrag mit der Rücksendeadresse, dem Geburtsdatum und einer Kopie des Schwerbehindertenausweis per Post oder E-Mail an die obere Fischereibehörde übermitteln.

Angeln durch Kinder:

  • Die Hinweise sind nachfolgend verlinkt: