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Anlagen zur Feuerbestattung Messung kontinuierlich

Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung sind Sie verpflichtet, zur Überwachung der Emissionen an Luftschadstoffen sowie zur Beurteilung des ordnungsgemäßen Betriebs die Emissionen an Kohlenmonoxid sowie den Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas und die Mindesttemperatur im Verbrennungsraum durch kontinuierliche Messungen zu ermitteln. Über die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen ist für jedes Kalenderjahr ein Messbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde innerhalb von drei Monaten nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres  vorzulegen.

Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

  • Messbericht über kontinuierliche Messungen,
  • zusätzlich Vorlage der Berichte über Funktionsprüfungen und Kalibrierungen

Die behördlichen Vorgaben für die Durchführung der kontinuierlichen Messungen sowie zur Vorlage des Messberichtes ergeben sich aus den Regelungen der Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung.

Zukünftig soll die Vorlage des Messberichtes über das Online-Portal „EMBE-Online“ erfolgen.

Der Messbericht über kontinuierliche Messungen ist innerhalb von drei Monaten nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres vorzulegen.