Approbation: Ersatzurkunde beantragen
Wenn das Original Ihrer Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, kann eine Zweitschrift (Ersatzurkunde) ausgefertigt werden. Mit der Ausstellung der Ersatzurkunde wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Findet sich das Original später wieder an, ist es an die zuständige Behörde zurückzugeben.
Wenn das Original Ihrer Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, kann eine Zweitschrift (Ersatzurkunde) ausgefertigt werden. Mit der Ausstellung der Ersatzurkunde wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Findet sich das Original später wieder an, ist es an die zuständige Behörde zurückzugeben.
Richtet sich nach Landesrecht.
Richtet sich nach Landesrecht.
- Ausweisdokument
- Eidesstaatliche Versicherung gem. § 22 Bundesnotarordnung
- Lebenslauf mit Angabe des Approbationsdatums
- ggf. Übersendung einer noch verhandenen Kopie der Approbationsurkunde
- Erklärung der Straffreiheit
- Bundeszentralregister (Belegart O)
- Bescheinigung der zuständigen Ärzte-, Zahnärzte-, Apotheker- bzw. Psychotherapeutenkammer, dass keine disziplinarrechtlichen oder berufsrechtlichen Maßnahmen eingeleitet/vorgenommen wurden
Keine
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Den Antrag auf Ausfertigung einer Zweitschrift der Approbationsurkunde müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
Den Antrag auf Ausfertigung einer Zweitschrift der Approbationsurkunde müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den unterschiedlichen zuständigen Behörden der Länder.
Sie müssen bei der Antragstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.
Sie müssen bei der Antragstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.