Aufenthaltserlaubnis bei Nachzug aus familiären Gründen (sonstige Familienangehörige) beantragen
Sonstige Familienangehörige von Deutschen und in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen können in besonderen Härtefällen eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten. Damit können sie nach Deutschland nachziehen und hier arbeiten.
Als sonstige Familienangehörige gelten Angehörige, die nicht
- Kinder,
- Eheleute oder
- eingetragene Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen sind.
Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet. Sie können sie auf Antrag verlängern lassen. Die Erlaubnis Ihres Aufenthaltes richtet sich nach der Aufenthaltsdauer Ihres bereits in Deutschland lebenden Familienmitgliedes.
Bitte beachten Sie: Bis zum 16. März 2018 wird ein Familiennachzug zu Personen, denen nach dem 17. März 2016 eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines subsidiären Schutzstatus gemäß nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative AufenthG erteilt worden ist, nicht gewährt!
Nähere Informationen zum Familiennachzug von Kindern und Eheleuten finden Sie unter:
Die Rechtsgrundlagen finden Sie hier:
- § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen)
- § 27 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Grundsatz des Familiennachzugs)
- § 28 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Familiennachzug zu Deutschen)
- § 29 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Familiennachzug zu Ausländern)
- § 36 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Nachzug sonstiger Familienangehöriger)
- § 3 Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) (Familienangehörige von Unionsbürgern)
- § 104 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Übergangsregelungen)
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
- Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
- bei Nachzug zu Deutschen zusätzlich: Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit und des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland von der Person, der Sie nachziehen
- bei Nachzug zu Nicht-Deutschen zusätzlich:
- Nachweis des Aufenthaltstitels Ihres bereits in Deutschland lebenden Familienmitglieds
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum
- Nachweis, dass ein besonderer Härtefall vorliegt
Je nachdem, welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, kann die zuständige Stelle zusätzliche Unterlagen verlangen. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde, welche Unterlagen erforderlich sind.
Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis sind:
- Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Bei Nachzug zu Deutschen zusätzlich: Die Person, der Sie nachziehen, hat die deutsche Staatsangehörigkeit und hält sich gewöhnlich in Deutschland auf.
- Bei Nachzug zu Nicht-Deutschen zusätzlich: Ihr bereits in Deutschland lebendes Familienmitglied hat in Deutschland eine
- Niederlassungserlaubnis,
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU,
- Blaue Karte EU oder
- Aufenthaltserlaubnis und
- ausreichenden Wohnraum zur Verfügung.
- Es liegt ein besonderer Härtefall vor, z.B. weil die hier lebenden Familienangehörigen aufgrund von Pflegebedürftigkeit auf Ihre Lebenshilfe angewiesen sind.
Darüber hinaus müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen. Diese hängen teilweise vom Status des bereits in Deutschland lebenden Familienmitglieds ab. Erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle.
Achtung: Eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen ist ausgeschlossen, wenn Sie die verwandtschaftliche Beziehung
- erzwungen haben oder
- nur für den Nachzug nach Deutschland eingegangen sind.
- Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 Euro
- Geltungsdauer über ein Jahr: 110 Euro
- Verlängerung bis zu drei Monaten: 96 Euro
- Verlängerung um mehr als drei Monate: 93 Euro
Hinweis: Nur in Ausnahmefällen können Sie von den Gebühren befreit werden.
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.
Nach der Einreise müssen Sie, bevor Ihr Visum abläuft, den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen.