Home
Navigation

Auskünfte aus dem Wasserbuch beantragen

Wenn Sie Informationen zu Wasserrechten benötigen, dann steht Ihnen für das Land M-V das Wasserbuch über das Kartenportal Umwelt des LUNG zur Verfügung. Die Einsicht in das Wasserbuch ist für jede Person möglich.

Das Wasserbuch ist ein zentrales Register für Wasserrechte, welches wasserwirtschaftliche Rechtsverhältnisse (Rechte und Pflichten), sowie Umweltinformationen (z.B. Wasserschutzgebiete, Risikogebiete, Überschwemmungsgebiete) beinhaltet.

Für die Einsicht in Unterlagen zu einem bestimmten Wasserbuchblatt (z.B. Anträge, Bescheide, Schriftverkehr) kann Ihnen auf Nachfrage die Wasserbuchstelle des LUNG behilflich sein.

Zu jedem Wasserbuchblatt wird in der Wasserbuchstelle eine Wasserbuchakte mit den Antragsunterlagen geführt. In diese Wasserbuchakten kann auf Antrag Einsicht genommen werden.

  • Widerspruch
    Informationen, wo und wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag auf Einsicht in die Wasserbuchakte entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage nach erfolglosem Widerspruch
    Informationen, wo und wie Sie Klage erheben, können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

Die Wasserbuchblätter der eingetragenen wasserwirtschaftlichen Rechtsverhältnisse werden im Kartenportal Umwelt des LUNG veröffentlicht.

Die Einsicht in eine Wasserbuchakte kann formlos bei der Wasserbuchstelle beantragt werden. Bei berechtigtem Interesse können kostenpflichtige Auszüge erstellt werden. Schutzwürdige Interessen Betroffener werden dabei berücksichtigt.

  • Wasserbuchblätter können jederzeit im Kartenportal Umwelt eingesehen werden.
  • Die Bearbeitungsdauer für die Einsicht in die Wasserbuchakte richtet sich nach dem Antragsaufkommen (ca. 2-4 Wochen).

keine

Wasserbuchstelle M-V

Goldberger Straße 12 b
18273 Güstrow

Telefon: 03843/777-304 oder -305 (gebührenfrei)
Telefax: 03843/777-9304 oder -9305
E-Mail: LUNGwasserbuchstelle@lung.mv-regierung.de