Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Familienpflege
Die Ausnahmegenehmigung von Halte- und Parkverboten können Sie beantragen, wenn Sie hilfs- oder pflegebedürftige Personen im Rahmen der "Familienpflege" betreuen und hierbei zwingend auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sind, welches Sie am jeweiligen Einsatzort (im Bewohnerparkgebiet) abstellen müssen.
- Kopie des Fahrzeugscheines/ der Fahrzeugscheine (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
- Kopie des Bescheides über die Pflegebedürftigkeit bzw. Zuerkennung eines Pflegegrades der hilfs- oder pflegebedürftigen Person
oder
- Kopie des Schwerbehindertenausweises der hilfs- oder pflegebedürftigen Person mit Merkzeichen "G" oder "aG"
- Wenn Sie als Antragsteller nicht die hilfs- oder pflegebedürftige Person sind
- Vollmacht der hilfs- oder pflegebedürftige Person
- Kopie des Personalausweises der hilfs- oder pflegebedürftige Person
Ihr Verhältnis zur hilfs- oder pflegebedürftigen Person im Rahmen der Familienpflege sollte sich aus der folgenden Übersicht ergeben.
Art der Verhältnisses zum Pflegebedürftigen
Partnerschaftsverhältnis
- Ehefrau/-mann,
- eingetragene/r Lebenspartner/in
Verwandtschaftsverhältnis
- Urgroßmutter/-vater
- Großmutter/-vater
- Mutter/Vater,
- Tochter/Sohn
- Enkeltochter/-sohn
- Urenkeltochter/Urenkelsohn,
- Onkel/Tante,
- Schwester/Bruder,
- Nichte/Neffe
- Sonstiges bitte angeben
Schwägerschaftsverhältnis
- Schwiegerurgroßmutter/-vater,
- Schwiegergroßmutter/-vater,
- Schwiegermutter/-vater,
- Stieftochter/-sohn,
- Tochter/-sohn der Stieftochter/ des Stiefsohns,
- Enkeltochter/- sohn der Stieftochter/ des Stiefsohns,
- Urenkeltochter/ -sohn der Stieftochter/ des Stiefsohns,
- Schwiegeronkel/Schwiegertante,
- Schwager/Schwägerin,
- Tochter/ -sohn des Schwagers/ der Schwägerin
Pflegeverhältnis
- Pflegemutter/-vater,
- Pflegetochter/-sohn
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.