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Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen

Sie können einen Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen. Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises. In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich dargestellt. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte zusätzliche Angaben, wie zum Beispiel Flurstücksnummern, Nutzungsangaben, Hausnummern und Lagebezeichnungen. 

Wenn Sie für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Ausgabe aus der Liegenschaftskarte beantragen. Der Auszug aus der Liegenschaftskarte kann auch mit hinterlegtem Luftbild (Digitales Orthophoto) oder mit den Bodenschätzungsangaben ausgegeben werden.

Die Einsicht in die Liegenschaftskarte ist jederzeit kostenfrei über das GeoPortal.MV möglich.

Sie können bei der zuständigen Stelle Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen. 

Für eine Liegenschaftskarte im Format DIN A4: 

  • Standardausgabe: EUR 15,00
  • mit Bodenschätzung: EUR 18,00
  • mit hinterlegtem Luftbild: EUR 29,00

Für eine Liegenschaftskarte im Format DIN A3: 

  • Standardausgabe: EUR 20,00
  • mit Bodenschätzung: EUR 24,00
  • mit hinterlegtem Luftbild: EUR 36,00

Beantragen Sie den gewünschten Auszug der Liegenschaftskarte im Geoshop des zuständigen Katasteramtes. Sie erhalten den digitalen Auszug der Liegenschaftskarte nach Abschluss des Zahlvorgangs per download. 
Wenn Sie spezielle Auszüge benötigen, können Sie sich direkt an das zuständige Katasteramt wenden.

wenige Minuten

keine

Spezialauszüge, die beispielweise in Format oder Inhalt von den Standardauszügen abweichen, müssen Sie direkt bei der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt) anfragen.
Eine Vervielfältigung, Weiterverarbeitung, Umwandlung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der Zustimmung der zuständigen Vermessungs- und Geoinformationsbehörde.

zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure