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Behindertensport - Auskunft

Die Gewährleistung einer umfassenden Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung im täglichen Leben, darin eingeschlossen die Förderung und Unterstützung des Sports von Menschen mit Handicap, gehören, insbesondere vor dem Hintergrund einer Verwirklichung der sozialen Inklusion im Sinne der schrittweisen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu den wichtigen bildungs- und sportpolitischen Aufgabenstellungen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns. Gerade bei Menschen mit einem Handicap haben sportliche Aktivitäten eine gravierende Bedeutung. Sie erhalten und steigern die Leistungsfähigkeit, fördern das Selbstvertrauen, stärken das Selbstbewusstsein und leisten damit wirkungsvolle Lebenshilfe.

Der Verband für Behinderten- und Rehabilitationssport M-V e. V. (VBRS M-V) stellt sich als Sportfachverband  im engen Zusammenwirken mit der Landesregierung zielgerichtet und konsequent den aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen im Sport mit Handicap auf Landesebene. Dabei werden insbesondere Bewegung, Sport und Spiel als begleitendes Mittel zur Verbesserung, Erhaltung oder Wiedergewinnung von Gesundheit sowie zur Stärkung der Eigeninitiative und Selbständigkeit im Rahmen der gesellschaftlichen Integration/Inklusion und gleichen Teilhabe eingesetzt.

Der VBRS M-V berät Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeiten einer körperlich aktiven Betätigung mit Handicap im Freizeit-, Breiten- und Leistungsbereich und bietet landesweit Möglichkeiten an, in einem der derzeit 105 Sportvereinen selbst sportlich aktiv zu werden.

Gesetz zur Sportförderung in Mecklenburg-Vorpommern (Sportfördergesetz - SportFG M-V) vom 9. September 2002

Mitgliedsbeiträge richten sich nach den Satzungen der jeweiligen Sportvereine.