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Na­vi­ga­ti­on

Bei Ver­war­nungs- und Bu­ß­gel­dern im Stra­ßen­ver­kehr der oder dem Be­schul­dig­ten die An­hö­rung ge­wäh­ren

Wenn Sie per An­schrei­ben dar­über in­for­miert wor­den sind, dass Sie ei­ne Ord­nungs­wid­rig­keit im Stra­ßen­ver­kehr be­gan­gen ha­ben sol­len, wird Ih­nen dort auch mit­ge­teilt, dass Sie die An­hö­rung nut­zen kön­nen.
Da­mit wird Ih­nen die Ge­le­gen­heit ge­ge­ben, sich zu der Be­schul­di­gung zu äu­ßern und zum Bei­spiel die An­ga­ben der Be­hör­de zu wi­der­le­gen. 
Es be­steht kei­ne Ver­pflich­tung, die An­hö­rung zu nut­zen.

-    An­hö­rungs­bo­gen
-    Al­ter­na­tiv: An­schrei­ben mit dem Ak­ten­zei­chen so­wie dem Zu­gangs­code, falls Sie die An­hö­rung on­line nut­zen möch­ten

-    Ih­nen wird ei­ne Ord­nungs­wid­rig­keit im Stra­ßen­ver­kehr vor­ge­wor­fen

Es fal­len kei­ne Kos­ten an.

  • Die zu­stän­di­ge Be­hör­de sen­det Ih­nen die Mit­tei­lung zu, dass Sie ei­ne Ord­nungs­wid­rig­keit im Stra­ßen­ver­kehr be­gan­gen ha­ben sol­len.
  • In dem Schrei­ben wer­den Sie dar­über in­for­miert, dass Sie sich zu dem Vor­wurf äu­ßern kön­nen.
  • Sie kön­nen Ih­re An­ga­ben schrift­lich auf dem An­hö­rungs­bo­gen oder on­line ma­chen.
  • Wenn Sie die An­ga­ben schrift­lich ma­chen möch­ten, fül­len Sie die Fel­der auf dem An­hö­rungs­bo­gen aus und sen­den ihn an­schlie­ßend per Post an die zu­stän­di­ge Be­hör­de.
  • Wenn Sie die An­ga­ben on­line ma­chen möch­ten, fol­gen Sie dem in dem Schrei­ben an­ge­ge­be­nen Link und ge­ben Sie dort den im Schrei­ben ge­nann­ten Zu­gangs­code ein. An­schlie­ßend fül­len Sie die ge­for­der­ten Fel­der aus und drü­cken auf den But­ton „Ab­sen­den“.
  • Nach Prü­fung Ih­rer An­ga­ben in­for­miert Sie die Be­hör­de, ob der Vor­wurf be­stehen bleibt.

Es gibt kei­ne Frist.