Betriebserlaubnis einer Krankenhausapotheke beantragen
Eine Betriebserlaubnis für eine Krankenhausapotheke ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
- Einspruch
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Dokumente gemäß § 14 Apothekengesetz sind vorzulegen.
Genauere Angaben zu Art und Umfang macht die jeweilige örtlich zuständige Behörde.
Wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die Anforderungen gemäß § 14 Apothekengesetz erfüllt sind, ist die Betriebserlaubnis gemäß Antrag zu erteilen.
Die Kosten für die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke: EUR 600,00 - 2.000
- Zunächst sollten Sie Kontakt zu Ihrer zuständigen Behörde aufnehmen, um Ihr Vorhaben zu schildern und den Umfang der einzureichenden Dokumente zu besprechen.
- Als nächstes stellen Sie einen vollständigen schriftlichen Antrag.
- Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft.
- Ggf. fordert die zuständige Behörde weitere Dokumente an.
- Wenn die Anforderungen des Apothekengesetzes erfüllt sind, wird Ihnen eine Betriebserlaubnis erteilt.
- Der Apothekenbetrieb darf erst nach einer Abnahmebesichtigung durch die zuständige Behörde aufgenommen werden.
8 Wochen
Der Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenhausapotheke ist mindestens 8 Wochen vor gewünschtem Eröffnungstermin bzw. Übernahmetermin bei der zuständigen Behörde zu stellen.