Pflegeperson: Prüfung der Eignung beantragen
Um ein Pflegekind aufnehmen zu dürfen, benötigen Pflegepersonen in bestimmtes Fällen eine Erlaubnis nach §44 SGB VIII. Für die Erlangung der Erlaubnis ist ein Bewerbungs- und Qualifizierungsprozess Voraussetzung. Für die Vermittlung als Pflegeperson im Rahmen einer vom Jugendamt gewährten Hilfe zur Erziehung, ist eine Erlaubnis nach § 44 SGB VIII nicht erforderlich. Das Jugendamt bzw. der Pflegekinderdienst prüft die Eignung der Pflegepersonen jedoch nach denselben Kriterien.
Die Aufgabe, ein zunächst fremdes Kind in die eigene Familie zu integrieren, es längerfristig oder auf Dauer in der eigenen Familie zu beheimaten, zu fördern und zu erziehen, ist eine anspruchsvolle Aufgabe.
Die hohen Anforderungen, die an Pflegeeltern gestellt werden, müssen und sollen nicht von ihnen allein erbracht werden. Die Pflegefamilie ist vielmehr Teil eines unterstützenden Netzwerks, das über pädagogisches Wissen, methodische Kompetenz und langjährige Erfahrungen verfügt.
Pflegepersonen haben vor Beginn ihrer Tätigkeit die qualifizierenden Kurse des Pflegekinderdienstes absolviert.
Maßgeblich für die Aufnahme eines Kindes in der allgemeinen Vollzeitpflege ist eine Entsprechung zwischen den Bedarfen des Kindes und vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen der Pflegepersonen. Eine fachliche Qualifikation in einem pflegerischen oder pädagogischen Beruf wird von Pflegepersonen in dieser Hilfeform nicht erwartet.
Für die Aufnahme eines Kindes mit einem heilpädagogischen Bedarf wird dagegen ein fachlich professioneller bzw. semiprofessioneller Hintergrund erwartet. Als semiprofessionell gilt in diesem Zusammenhang z. B. die vorausgehende Betreuung
eines Pflegekindes über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren oder eine langjährige Betreuung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen im ehrenamtlichen Bereich.
Pflegeeltern können Paare mit oder ohne eigenen Kindern sowie Einzelpersonen mit einem stabilen sozialen Netzwerk sein.
Am 7. April 2025 lädt das Rostocker Pflege-Familien-Zentrum (PFZ) zum Tag der offenen Tür ein. Von 10 bis 18 Uhr können Interessierte an beiden Standorten in der Kröpeliner Straße 16 und der Richard-Wagner-Straße 15 mit Expertinnen und Experten über die Unterstützung und Betreuung von Pflegekindern ins Gespräch kommen.
Ob als Pflegefamilie, Fachkraft oder interessierte Einwohnerinnen und Einwohner – alle können dazu beitragen, dass Kinder, die vorübergehend oder länger nicht zusammen mit ihren Eltern leben können, ein sicheres und liebevolles Zuhause finden. Die Mitarbeitenden des PFZ zeigen authentische Einblicke, bieten informative Gespräche und berichten von Herausforderungen und Erfolgen ihrer Arbeit. Interessierte sind herzlich eingeladen, das Team und andere engagierte Menschen kennenzulernen, Fragen zu stellen oder sich unverbindlich zu informieren.
Am Nachmittag erhalten die Pflegefamilien, die bereits seit vielen Jahren mit dem PFZ in Kontakt stehen, ein kleines Dankeschön als Zeichen der besonderen Wertschätzung – ermöglicht durch eine Spende der VR Bank Mecklenburg. Für die Kinder gibt es zudem kreative Spiel- und Bastelangebote.
Programm-Highlights an beiden Standorten:
10:00 – 11:30 Uhr (Kröpeliner Str. 16)
Was leistet Pflegekinderdienst?
Einblicke in die Pflegekinderhilfe
13:00 – 14:30 Uhr (Richard-Wagner-Str. 15)
Wie kann Verwandten- und Netzwerkpflege gelingen?
Austausch über die Arbeitsbereiche, Kinderschutz und die Zusammenarbeit mit Pflegefamilien
15:00 – 18:00 Uhr (Kröpeliner Str. 16 & Richard-Wagner-Str. 15)
Café-Angebot an beiden Standorten
Bastel- und Spielangebote für Kinder
In der Richard-Wagner-Str. 15:
Austausch über Careleaver und die Beteiligung von Pflegekindern
In der Kröpeliner Str. 16:
Gespräche zu Eltern-Begleitung und -Beteiligung sowie zur Bereitschafts- und Kurzzeitpflege
Darüber hinaus lädt das Pflege-Familien-Zentrum jeden ersten Dienstag des Monats um 17:30 Uhr interessierte Familien oder Einzelpersonen zu einem Informationsabend ein.
Weitere Informationen zum Thema Pflegefamilien sind unterwww.muech.de zu finden.
Es fallen gegebenenfalls Kosten an.
Interessierte Bewerber:innen nehmen Kontakt mit dem örtlichen Jugendamt bzw. dem Pflegekinderdienst auf. Dort können sie sich informieren.
Sie können an Informationsveranstaltungen teilnehmen, ohne sich zu etwas verpflichten zu müssen.
Für die Eignungsprüfung müssen sie sich zunächst durch die Teilnahme an entsprechenden Kursen qualifizieren.
Zudem müssen sie eine Bewerbung einreichen. Dies können sie auch über den Onlinedienst mit dem Formular „Pflegeeltern werden“.
Es besteht auch die Möglichkeit, über den Onlinedienst zunächst Kontakt zu dem örtlichen Pflegekinderdienst aufzunehmen.
Eine Erlangung der Erlaubnis als Pflegeperson nach § 44 SGB VIII ist ohne intensiven Bewerbungs- und Qualifizierungsprozess nicht möglich. Die Einreichung des Bewerbungsformulars führt nicht zur Erlangung der Erlaubnis.
Es gibt keine Frist.