Bioabfälle: Befreiung von der Überlassungspflicht beantragen
Die meisten der Bioabfälle, die in privaten Haushalten anfallen, sind problemlos kompostierbar. Wenn Sie auf Ihrem Grundstück einen Garten haben, können Sie Ihre Küchen-, Garten- und Grünabfälle im eigenen Garten selbst kompostieren und anschließend als hochwertigen biologischen Dünger ordnungsgemäß und schadlos für Ihren Garten verwerten. Diese ganzjährige Eigenverwertung durch Eigenkompostierung verursacht in der Regel keine zusätzlichen Kosten.
Wenn bei Ihnen eine Überlassungspflicht von Bioabfällen beziehungsweise ein Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne besteht (Pflicht-Biotonne), können Sie gegebenenfalls bei einer ganzjährigen Eigenkompostierung und -verwertung Ihrer Bioabfälle eine Befreiung von dieser Pflicht beantragen.
Spezielle Hinweise für -Die Biotonne ist eine Pflichttonne, welche in den Größen 120 L und 240 L angeboten wird. Sie wird im Zeitraum April - November wöchentlich und im Zeitraum Dezember - März 14-täglich entleert.
Die Abfuhrtermine für anschlusspflichtige Abfallbehälter werden in einem individuellen elektronischen Abfuhrkalender auf der Homepage der Stadtentsorgung Rostock GmbH angezeigt. Unter Eingabe des Straßennamens und der Hausnummer wird der individuelle Abfallkalender erstellt. Die Daten können für unterschiedliche Zeitperioden angezeigt und ausgedruckt werden.
In die Biotonne gehören, z. B.:
- Lebensmittelreste, Obst- und Gemüsereste, Knochen, Kaffeefilter, Teebeutel
- Küchentücher aus Papier, Zitrusfruchtschalen
- Baum-, Strauch-, Rasenschnitt (zerkleinert), Blumen, Topfpflanzen, Unkräuter, Laub
Das bleibt draußen, z. B:
- Altfett, Asche, Zigarettenkippen, behandeltes Holz, Kehrricht, Staubsaugerbeutel
- Katezenstreu, Lumpen, Windeln, Tierkadaver
- Kunststoff (z. B. Tüten, Blumentöpfe, sog. kompostierbare Kunststofftüten).
Eine Befreiung von der Biotonne kann vom Anschlusspflichtigen beim Amt für Umwelt- und Klimaschutz beantragt werden. Füllen Sie bitte den "Antrag auf Eigenkompostierung" aus.
Ein Wechsel zwischen Biotonne und Eigenkompostierung ist gemäß Abfallsatzung nur einmal jährlich zulässig.
Der Laubsack ist ein kompostierbarer, faserverstärkter Papiersack von 120 L. Er dient zur Entsorgung von gelegentlich erhöhtem Anfall von Laub, Rasenschnitt, Blumen- und Staudenschnitt sowie Wildkräutern. Grundstückseigentümer, die eine Biotonne haben, können jährlich drei amtliche Laubsäcke kostenfrei erhalten. Diese werden nur in der Gebührenstelle, Petridamm 26, ausgegeben. Weitere Laubsäcke werden beim Kundendienst der Stadtentsorgung Rostock GmbH (Petridamm 26) und auf den Recyclinghöfen verkauft. Pro Laubsack wird eine Schutzgebühr von 1 Euro erhoben. Laubsäcke werden nur eingesammelt, wenn sie am Entsorgungstag der Biotonnen neben den Abfallbehältern bereitgestellt werden.
Nachweis der Eigenkompostierung auf dem Wohngrundstück (Skizze der Gartenfläche/ Lageplan des Kompostplatzes, etc…) bei einem Antrag auf Befreiung von der Biotonne
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Spezielle Hinweise für -gemäß Abfallgebührensatzung HRO
Bei der Befreiung vom Anschlusszwang an die Biotonne, wegen nachweislicher Eigenkompostierung, verringert sich die Abfallgebühr um den entsprechenden Anteil.
Anmeldung mit Formular an Amt für Umwelt- und Klimaschutz, Abteilung Abfallwirtschaft
Gebührenbescheid von der Gebührenstelle der HRO
Aufstellen, Austausch, Abzug der Abfallbehälter
gemäß § 22 Abfallsatzung
gemäß § 22 Abfallsatzung
Haben Sie Bedenken, erkrankte Pflanzen zu kompostieren? Bei der Kompostierung in ausreichend großen Komposthaufen sollten laut Pflanzenschutzdienst Temperaturen entstehen, unter denen Krankheitserreger und Schädlinge wie Pilze, Viren, Bakterien oder Insekten absterben. Erkrankte Pflanzen und Pflanzenteile müssen daher nicht immer durch ein Gartenfeuer oder anderweitig beseitigt werden, um eine weitere Ausbreitung und Ansteckung im Garten zu verhindern. Es reicht die Eigenkompostierung.
Ausnahme von dieser Regel ist das Auftreten von bestimmten Pflanzenkrankheiten, zum Beispiel verursacht durch Quarantäneschaderreger. Weitere Informationen zum Umgang diesen Pflanzenkrankheiten erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Pflanzenschutzdienst.




