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Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen

Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU dürfen sich ausländische Staatsangehörige innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen. Sie ist der Niederlassungserlaubnis in vielen Punkten gleichgestellt und ein unbefristeter Aufenthaltstitel.

  • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
  • Nachweis, dass Sie seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland leben
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
  • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
  • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund oder sonstige Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegen, die der Erteilung der Daueraufenthaltserlaubnis-EU entgegenstehen.

Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde, welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind.

  • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
  • Sie leben seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland.
  • Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer Angehörigen, denen Sie Unterhalt zu leisten haben, ist durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert.
  • Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder haben einen unbefristeten oder sich automatisch verlängernden Krankenversicherungsschutz.
  • Sie haben Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen eingezahlt.
  • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse sowie über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
  • Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
  • Es liegen kein Ausweisungsgrund oder sonstige Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vor, die der Erteilung der Daueraufenthaltserlaubnis-EU entgegenstehen.
  • 109 Euro

Ermäßigungen und Befreiungen sind in Ausnahmefällen möglich.

Sie müssen die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.