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Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen

Für bis zum 31. Dezember 2008 vor einem deutschen Standesamt geschlossene Ehen wurden "von Amts wegen" Familienbücher angelegt. Das Familienbuch enthielt Angaben zu den Ehegatten, den Eltern der Ehegatten und den Kindern der Ehegatten. Seit 1. Januar 2009 wird ein Familienbuch nicht mehr angelegt. Bis zum 31. Dezember 2008 angelegte Familienbücher werden als Heiratseinträge fortgeführt und enthalten nicht mehr die umfangreichen Eintragungen wie beispielsweise über Vorfahren und Nachkommen. Aus Familienbüchern, die als Heiratseintrag fortgeführt werden, können Eheurkunden ausgestellt werden.

Hinweis: Das bis zum 31. Dezember 2008 angelegte Familienbuch ist vom Stammbuch zu unterscheiden. Das Stammbuch befindet sich im Besitz der Familie und verzeichnet alle wichtigen Ereignisse in der Familie (z. B. Heirat, Geburten, Sterbefälle). Das Stammbuch kann bei der Anmeldung zur Eheschließung im Standesamt ausgesucht werden und ist kostenpflichtig.

Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 15,00

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock können Sie die Urkunde durch persönliche Vorsprache beantragen und persönlich abholen. Die Bezahlung erfolgt dann bar oder mit EC-Karte in unserer Kasse.

Sie können die Urkunden auch schriftlich (per Post, per E-Mail, per Fax) bestellen. In diesem Fall müssen Sie die Gebühr vor Übersendung der Urkunde begleichen (Vorkasse).

Das Standesamt Rostock bietet auch ein Formular für die elektronische Bestellung im Internet an (siehe Eheurkunde Online).