Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis der Ingenieurkammer M-V Änderung anzeigen
Nur in das Verzeichnis der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragene Gesellschaften dürfen im Namen oder in der Firma die geschützte Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur/Beratende Ingenieurin" führen.
- Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, der Liste der Gesellschafter oder Eintragung in das Handelsregister der Ingenieurkammer M-V ist unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Jede Änderung des Partnerschaftsvertrages, der Zusammensetzung der Partner (Liste der Partner) oder der Eintragung in das Partnerschaftsregister der Ingenieurkammer M-V ist unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Eintragungsgebühr in Höhe von EUR 250,00
- Gebühr für die jährliche Listenführung in Höhe von EUR 150,00
- Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, der Liste der Gesellschafter oder Eintragung in das Handelsregister der Ingenieurkammer M-V ist unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Jede Änderung des Partnerschaftsvertrages, der Zusammensetzung der Partner (Liste der Partner) oder der Eintragung in das Partnerschaftsregister der Ingenieurkammer M-V ist unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Informationen zur Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern inklusive Satzungen:
Angezeigte auswärtige Gesellschaften (Ingenieure) werden in einem gesonderten Verzeichnis geführt.
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Telefon: 0385/558360
Fax: 0385/55836-30
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9 - 12 Uhr
Dienstag: 13 - 15 Uhr
Donnerstag: 13 - 18 Uhr