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Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis der Ingenieurkammer M-V Änderung anzeigen

Nur in das Verzeichnis der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragene Gesellschaften dürfen im Namen oder in der Firma die geschützte Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur/Beratende Ingenieurin" führen.

  • Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, der Liste der Gesellschafter oder Eintragung in das Handelsregister der Ingenieurkammer M-V ist unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  • Jede Änderung des Partnerschaftsvertrages, der Zusammensetzung der Partner (Liste der Partner) oder der Eintragung in das Partnerschaftsregister der Ingenieurkammer M-V ist unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  • Eintragungsgebühr in Höhe von EUR 250,00
  • Gebühr für die jährliche Listenführung in Höhe von EUR 150,00
  • Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, der Liste der Gesellschafter oder Eintragung in das Handelsregister der Ingenieurkammer M-V ist unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  • Jede Änderung des Partnerschaftsvertrages, der Zusammensetzung der Partner (Liste der Partner) oder der Eintragung in das Partnerschaftsregister der Ingenieurkammer M-V ist unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Informationen zur Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern inklusive Satzungen:

Angezeigte auswärtige Gesellschaften (Ingenieure) werden in einem gesonderten Verzeichnis geführt.

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin

Telefon: 0385/558360
Fax: 0385/55836-30

E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9 - 12 Uhr
Dienstag: 13 - 15 Uhr
Donnerstag: 13 - 18 Uhr