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Elektronischer Identitätsnachweis: Entsperrung

Die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises kann ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde erfolgen.

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

telefonischer Sperr-Notruf

Kontaktmöglichkeiten:

aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz: 116 116 (gebührenfrei)

aus dem Ausland: +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig)