Elektronischer Identitätsnachweis: Entsperrung
Die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises kann ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde erfolgen.
Personalausweis
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
6,00 Euro
telefonischer Sperr-Notruf
Kontaktmöglichkeiten:
aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz: 116 116 (gebührenfrei)
aus dem Ausland: +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig)