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Na­vi­ga­ti­on

Ent­fer­nung von Ver­kehrs­zei­chen vor­schla­gen

Der Ver­kehr auf öf­fent­li­chen Stra­ßen wird aus Grün­den der Si­cher­heit und Ord­nung, des Kli­ma- und Um­welt­schut­zes, der Ge­sund­heit und der städ­te­bau­li­chen Ent­wick­lung mit Ver­kehrs­zei­chen (VZ) und Ver­kehrs­ein­rich­tun­gen (VE) ge­re­gelt.

Zu den Ver­kehrs­zei­chen zäh­len zum Bei­spiel:

  • Ver­kehrs­schil­der
  • Stra­ßen­mar­kie­run­gen
  • Am­peln

Ver­kehrs­ein­rich­tun­gen sind zum Bei­spiel:

  • rot-weiß ge­streif­te Schran­ken
  • Pol­ler und Ab­sperr­ge­län­der
  • Park­schein­au­to­ma­ten

Manch­mal ent­fal­len die Grün­de da­für, dass ein Ver­kehrs­zei­chen auf­ge­stellt wur­de. Das ist zum Bei­spiel der Fall, wenn:

  • die Ver­kehrs­füh­rung ge­än­dert wur­de
  • sich Ver­kehrs­zei­chen wi­der­spre­chen
  • Pol­ler den Fuß- oder Fahr­rad­ver­kehr stö­ren
  • ein Ver­kehrs­schild auf ei­ne Ge­fahr hin­weist, ob­wohl es die­se nicht mehr gibt

Sie kön­nen Vor­schlä­ge zur Ent­fer­nung von Ver­kehrs­zei­chen und Ver­kehrs­ein­rich­tun­gen bei Ih­rer Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de ein­rei­chen. Da­bei er­läu­tern Sie die Grün­de, die zu Ih­rem Vor­schlag ge­führt ha­ben. Die Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de prüft dann, ob das VZ oder die VE in dem kon­kre­ten Fall noch er­for­der­lich sind.