Erdaufschluss: Durchführung anzeigen
Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.
Das kann beispielsweise passieren, wenn Bodenschichten durchstoßen werden, die das darunterliegende Grundwasser vor Verunreinigungen schützen. Die Anzeige ermöglicht es der zuständigen Behörde, dafür Sorge zu tragen, dass Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts vermieden werden. Sie kann beispielsweise Auflagen für das Vorhaben erteilen.
- § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- § 33 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG)
- § 113 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG)
- § 118 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG)
- Tarifstelle 208.1 der Wasserwirtschaftskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (WaKostVO M-V)
Pläne, Zeichnungen, Nachweise und Beschreibungen, die eine Beurteilung des Vorhabens durch die Behörde ermöglichen
Die Anzeige kann schriftlich oder, je nach unterer Wasserbehörde, auch elektronisch erfolgen.
Die Prüfung der Anzeige erfolgt durch die zuständige Behörde. Es wird geprüft, ob es Einschränkungen des Erdaufschlusses am vorgesehenen Standort oder Auflagen geben oder ob das Vorhaben untersagt werden muss. Weiterhin wird im Rahmen dieser Prüfung entschieden, ob über die Anzeige hinaus weitere Verfahren durchgeführt werden müssen, z.B. ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren. Meldet sich die zuständige Behörde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang Ihrer Anzeige schriftlich oder elektronisch, dann können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.