Ermäßigung der Schmutzwassergebühr für Wassermengen, die nicht der öffentlichen Schmutzwasserentsorgung zugeführt werden, beantragen
Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Abwassernetz zugeführt werden, können bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden. Dies betrifft Wassermengen, die für Gartenbewässerung, den Betrieb eines Gartenteiches oder Ähnliches verwendet werden. Die Wassermengen können durch geeichte Gartenwasserzähler ermittelt werden.
Es können Gebühren und Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) erhoben werden.