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Errichtung einer Abwassersammelgrube anzeigen

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Die Errichtung einer Abwassersammelgrube ist bei der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Es ergeht nach Prüfung der Zulässigkeit ein wasserrechtlicher Bescheid.

Wenn für Ihr Grundstück kein Anschluss an die Abwasserbeseitigungsanlagen Ihrer Gemeinde besteht, kann Ihr Abwasser bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen in einer Abwassersammelgrube gesammelt werden.

Die Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt beseitigt das gesammelte Abwasser.

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